DGB: Bedingungen für Zuwanderung müssen stimmen

Berlin

DGB: Bedingungen für Zuwanderung müssen stimmen
Der DGB begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte erleichtern zu wollen. Gleichzeitig sei die Bundesregierung gefordert, nun zügig für untere Haltelinien zu sorgen, um soziale Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2011 zu verhindern.
‚Die zukünftige Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit erhöhen die Notwendigkeit, endlich auch in Deutschland für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Haltelinien gegen Lohndumping einzuführen‘, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Montag in Berlin. Die Dringlichkeit für Mindestlöhne stelle sich umso mehr, weil die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 erfolgen muss. Außerdem sei spätestens nach 2011 auch keine weitere Verschiebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit mehr möglich. ‚Wir stehen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundrecht in Europa, doch es muss verhindert werden, dass die Beschäftigten ausnutzt werden und zu Hungerlöhnen arbeiten müssen‘, so Buntenbach weiter.
‚Die Bundesregierung darf deshalb keine Zeit mehr verlieren und muss die Voraussetzungen für flächendeckende Mindestlöhne auf einem Niveau von nicht unter 7,50 Euro schaffen. Es wäre fatal, wenn insbesondere die Union das Problem weiter aussitzt und die Folgen der eigenen Untätigkeit am Ende ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schuhe schieben würde‘, so Buntenbach weiter. ‚Ein Kernproblem in Deutschland ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – gleich welcher Herkunft – massenweise zu Dumping- und Niedrigstlöhnen arbeiten müssen, und diesen Zustand darf auch die CDU/CSU nicht länger billigen‘.
Den Zuzug Hochqualifizierter in Deutschland zu erleichtern, hält der DGB grundsätzlich für richtig. Für Akademiker aus Drittstaaten müsse mindestens ein Jahreseinkommen von 63 600 Euro vorgeschrieben werden – das entspreche dem Anderthalbfachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens in der Industrie und im Dienstleistungsbereich.
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