Stellungnahme des Aufsichtsrats der TUI AG

Hannover

Stellungnahme des Aufsichtsrats der TUI AG
Der Vorstand der TUI AG hat den Aufsichtsrat in seiner gestrigen Sitzung über den Stand des Trennungsprozesses von der Containerschifffahrt informiert. Darüber hinaus hat sich das Gremium auch mit den Forderungen einer Aktionärsgruppe beschäftigt.
Hierzu stellt der Aufsichtsrat fest: Der Trennungsprozess von der Containerschifffahrt wird planmäßig fortgesetzt. Eine erste Auswertung unverbindlicher Angebote ist für Mitte August vorgesehen.
Erst nach Vorliegen verbindlicher Kaufangebote im Herbst können die verschiedenen Möglichkeiten der Trennung (Verkauf, Merger oder Spin-off) abschließend bewertet werden, um dann nach sorgfältiger Abwägung im Sinne aller Aktionäre zu entscheiden. Bereits heute ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ein Spin-off zwingend den Rückkauf von Anleihen der TUI AG im Umfang von mehr als 2 Milliarden Euro voraussetzen würde. Die daraus folgenden Bilanz- und Finanzierungsstrukturen hätten nicht nur nachhaltig negative Auswirkungen auf die Bonität beider entstehenden Gesellschaften. Im gegenwärtigen Marktumfeld für Finanzierungen wäre die durch einen Spin-off erforderlich werdende Refinanzierung beider Gruppen ohne Eigenkapitalzufuhr (Kapitalerhöhung) auch praktisch kaum durchführbar. Aus derzeitiger Sicht würde ein Spin-off Werte vernichten und läge damit nicht im Interesse der Aktionäre. Ein Spin-off würde zudem eine 75-prozentige Zustimmung der Hauptversammlung benötigen.
Angesichts des noch laufenden Entscheidungsprozesses ist die aktuelle Forderung einer Aktionärsgruppe nach einer Festlegung der Gesellschaft auf Einholung eines Hauptversammlungsbeschlusses zur Trennung von der Containerschifffahrt verfrüht. Selbstverständlich wird die TUI AG die Aktionäre zu gegebener Zeit um Zustimmung bitten, sollte dies rechtlich erforderlich sein.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit der change-of-control-Klausel für die Vorstandsmitglieder befasst und festgestellt, dass diese im Jahr 2003 von einem unabhängigen Rechtsexperten verfasste Klausel nicht unüblich und rechtlich nicht zu beanstanden ist. Auch die Geschäftsbeziehungen zwischen der TUI AG und den touristischen Aktionärsgruppen wurde erörtert. Insoweit hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass für die Geschäftsbeziehungen im Allgemeinen wie für die Vorkaufsrechte marktübliche Bedingungen gelten. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts wird von einem unabhängigen Gutachter ein Wertgutachten für die Anteile der TUI AG erstellt. Ein Erwerb der Anteile unterhalb des Marktwertes ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner:
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