Auch Autovermieter dürfen rechtsberatend tätig sein

Nürnberg

Auch Autovermieter dürfen rechtsberatend tätig sein

Nürnberg – ‚Stets zu Ihren Diensten‘: Diesen Ausspruch bekommen Mietwagenfahrer häufig zu hören. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegen in punkto Service bei vielen Autovermietstationen Welten. Diesen Missstand, jüngst erst wieder durch eine Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) dokumentiert, hat das Business-Magazin KRAFTSTOFF zum Anlass genommen, um in seiner Juli-Ausgabe den unterschiedlichsten Aspekten im Bereich Service auf den Grund zu gehen und zu verraten, wie deutsche Autovermieter mit gutem Service beim Kunden punkten können.

Hierzu zählt nicht zuletzt eine professionelle Beratung. Und im Rahmen dieser werden Autovermieter zunehmend auch mit rechtlichen Fragen – nicht nur zum Unfallersatztarif – konfrontiert. Mit dem neuen Rechtsdienstleitungsgesetz (RDG), das zum 01. Juli in Kraft getreten ist, ist die Situation der deutschen Autovermieter deutlich verbessert worden. Denn seit Monatsbeginn dürfen auch Nicht-Juristen rechtsberatend tätig werden. Es gibt allerdings Grenzen, wie die Fürther Rechtsanwältin Sonja Ammon im Gespräch mit KRAFTSTOFF erklärt: ‚Die rechtliche Beratung durch einen Autovermieter darf lediglich als Nebenleistung neben dem Hauptgeschäft angeboten werden.‘ Durch das RDG ist außerdem nur die korrekte Beratung erlaubt. ‚Wer falsch berät ist schadensersatzpflichtig‘, so Ammon.

Weiterhin von beklemmender Aktualität ist das Thema ‚digitaler Tachograf‘. Auch zwei Jahre nach seiner gesetzlichen Einführung gibt es auf Seiten der Unternehmen und deren Fahrern noch große Wissenslücken. Für wen ist der digitale Tachograf verpflichtend? Welche Ausnahmen gibt es? Worauf sollten Autovermieter ihre Businesskunden hinweisen? Auf diese und auf viele weitere Fragen liefert die Juli-Ausgabe von KRAFTSTOFF fundierte Antworten. ‚Auch mit der aktuellen Ausgabe ist es uns wieder gelungen, Know-how und Expertise zu den aktuellen über den Markt gegebenen Situationen und Problemen zusammenzutragen‘, erklärt Susanne Wiegels, Objektleiterin des Magazins KRAFTSTOFF.

Die nächste Ausgabe des einzigen Business-Magazins für die deutsche Autovermietung, das im Übrigen auch abonniert werden kann, erscheint am 21. Oktober 2008. Dann geht es unter anderem um die 62. IAA Nutzfahrzeuge, die vom 25.09. bis zum 02.10. in Hannover stattfindet.


Weitere Informationen finden sich unter www.kraftstoff-online.com


Über die CCUniRent System GmbH
Die CCUniRent System GmbH mit Sitz in Nürnberg ist einer der großen Systemgeber in der Branche der Autovermietunternehmen. Unter der Marke ‚CC Rent a car‘, die aus der Ursprungsmarke CCRaule resultiert, betreiben die CCUniRent-Systempartner in Deutschland rund 80 Vermietstationen. Diese beschäftigen etwa 1.000 Mitarbeiter. Insgesamt sind 350 Stationen an die CCUniRent System GmbH angeschlossen – mit oder ohne Nutzungsrecht der Marke ‚CC Rent a car‘. Die CCUniRent-Systempartner platzieren jährlich gemeinsam ein Einkaufsvolumen von 12.000 Fahrzeugen, 8.000 PKW und 4.000 Nutzfahrzeuge, bei deutschen Automobilherstellern und Fahrzeugimporteuren.

Die CCUniRent System GmbH beziffert den Vermietumsatz ihrer angeschlossenen Systempartner im Jahr 2007 auf ca. 140 Millionen Euro. Damit zählt die CCUniRent System GmbH zu den großen nationalen Netzwerken für mittelständische Autovermietunternehmen. International kooperiert die Gesellschaft mit Advantage Rent-A-Car. Das amerikanische Autovermietunternehmen verfügt über Niederlassungen auf fünf Kontinenten.


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