Deutsch-irakischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) paraphiert

Berlin

Deutsch-irakischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) paraphiert
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und sein irakischer Kollege, Industrieminister Fawzi Al Hariri, haben heute den bilateralen Investitionsförderungs- und schutzvertrag paraphiert.
Bundesminister Glos: ‚Dieser Vertrag schafft eine stabile, langfristige und berechenbare Grundlage für den Auf- und Ausbau der deutsch-irakischen Investitionsbeziehungen. Unterstützt durch Investitionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken können deutsche Unternehmen in Zukunft verstärkt einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau des Irak leisten.‘
Dieser Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland ist der erste IFV der Republik Irak nach dem Ende des Saddam-Regimes und unterstreicht den Wunsch beider Staaten, möglichst rasch die Investitionstätigkeit zu beleben.
Der Vertrag bietet Investoren beider Seiten einen der internationalen sowie deutschen Vertragspraxis entsprechenden hohen und langfristig berechenbaren völkerrechtlichen Rechtsschutz. Er garantiert insbesondere Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, einen effektiven Eigentumsschutz, freien Transfer von Kapital und Erträgen sowie den Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Falle von Meinungsverschiedenheiten.
Das Bestehen eines IFV ist grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des Bundes gegen nicht kommerzielle Risiken. Deutschland hat insgesamt 139 bilaterale IFV abgeschlossen, davon sind 126 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zu den IFV sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen finden Sie auf der Internetseite des BMWi sowie unter www.agaportal.de.
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