BRÜDERLE: Von Lust zu Frust: Mitbestimmung darf nicht zu Selbstbereicherung führen

Berlin

BRÜDERLE: Von Lust zu Frust: Mitbestimmung darf nicht zu Selbstbereicherung führen
BERLIN. Zum Werteverfall in der betrieblichen Mitbestimmung erklärt der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Rainer BRÜDERLE:
In der betrieblichen Mitbestimmung liegt einiges im Argen. Die paritätische Mitbestimmung begünstigt offensichtlich Fehlverhaltensweisen. Auch wenn Verdi-Chef Bsirske den Wirbel um seine Freiflüge zum Anlass genommen hat, der Lufthansa das Geld zurückzuerstatten, bleibt einiges klarzustellen. Arbeitnehmermitbestimmung, sei es im Betriebsrat oder im Aufsichtsrat, muss den Mitarbeitern dienen. Dafür ist Transparenz nötig. Die Vertreter der betrieblichen Mitbestimmung sollten keine persönlichen Vorteile, die über die finanzielle Vergütung hinausgehen, daraus ziehen dürfen.
Das Gewerkschaftsprivileg muss fallen. Hauptberufliche Gewerkschaftsfunktionäre gehören nicht als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Das sollte den eigenen Beschäftigten des Unternehmens vorbehalten bleiben. Und auch für Betriebsräte sollte es eine Art Corporate-Governance-Kodex geben. Das bedeutet: Wer gewählt wird, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, darf aus dieser Position keine persönlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
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