AKTUALISIERTE CHECKLISTE ZUM HANDEL MIT GEBRAUCHTER SOFTWARE Wie geht eine rechtlich…

Aachen

AKTUALISIERTE CHECKLISTE ZUM HANDEL MIT GEBRAUCHTER SOFTWARE Wie geht eine rechtlich abgesicherte Lizenzübertragung?
Aachen, 13. August 2008.- Lizenznehmer können Software-Lizenzen zum eigenen Vorteil nutzen, um den Unternehmenswert zu erhöhen. Gebrauchte Software zu verkaufen ist naheliegend, aber für unerfahrene Anwender nicht ganz einfach.
Eine Checkliste hilft den Verkaufswilligen, die rechtlichen und verwaltungstechnischen Tücken zu erkennen und zu umgehen.
Der unvorsichtige Handel mit stiller Software kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, die sich zum Nachteil des Unternehmens entwickeln. So wird das Ziel des Verkaufs, die Liquidität des Unternehmens zu erhöhen, in sein Gegenteil verkehrt. Eine Checkliste hilft, Fehler zu vermeiden, die beim Handel mit der stillen Software gemacht werden können.
Die Liste fragt verschiedene Themen ab, die Eigentum, Installation und Wartung der Programme betreffen, und wird im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt:
Stille Software sind Softwareprodukte, die typischerweise nicht mehr eingesetzt werden, nachdem sie bilanztechnisch abgeschrieben sind. Stille Software wird meist nicht im Stahlschrank gelagert, sondern wandert in den Keller oder bleibt noch viel häufiger als Kostenverursacher auf den Rechnern im Unternehmen installiert – obwohl die Benutzung den Wert der Lizenz nicht gemindert hat. Rund dreißig Prozent der deutschen Unternehmen sind überlizenziert und nur ca. 50 Prozent überprüfen regelmäßig ihre Bestände.
Metrix Consulting GmbH aus Hofheim kann selten genutzte Software auf den Rechnern durch eine Nutzungsanalyse aufspüren und die dadurch entstehenden Kosten sofort eliminieren. Neben den direkt bilanzwirksamen Kosteneinsparungen für Betrieb und Wartung kann die so erkannte ungenutzte Software zweitvermarktet oder intern umverteilt werden. Laut Jörg Henschel, Geschäftsführer von Metrix Consulting, können auf diese Weise bis zu 25 Prozent des IT-Budgets eingespart werden.
Anwender finden oft nur noch im sogenannten ‚Zweitmarkt‘ Lizenzen, die sie benötigen und die häufig nur noch bei Anbietern wie susensoftware erhältlich sind. Soweit der Erschöpfungsgrundsatz Anwendung findet, ist die Veräußerung bzw. der Erwerb von Second Hand-Software grundsätzlich zulässig und urheberrechtliche Einwände des Herstellers sind insoweit unbeachtlich.
Einer, der sich auf den Handel von gebrauchten Software-Lizenzen spezialisiert hat, ist susensoftware GmbH (http://www.susensoftware.de). Der Geschäftsführer Axel Susen erklärt: ‚Alle Lizenzübertragungen, die wir durchgeführt haben, sind – bei Nachfrage – von den Lizenzgebern wie Microsoft und SAP abgesegnet oder ‚durchgewinkt‘ worden. Es gibt immer einmal Rückfragen, die wir aber bisher immer positiv klären konnten. Welche Unsicherheit solle es denn geben, wenn der Hersteller die Lizenz umschreibt oder beim neuen Anwender in Wartung nimmt? Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass unsere Kunden nachträglich Schwierigkeiten zu erwarten haben oder dass ihnen z.B. ein Lizenzkey gesperrt wird.‘
Der auf IT-Recht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Peter Huppertz von der Kanzlei Hoffmann Liebs Fritsch Partner hält es grundsätzlich für rechtlich zulässig, wenn gebrauchte bzw. stille Standardsoftware weiterverkauft wird.
Insbesondere dürften uneingeschränkte Weitergabeverbote in den AGB der Hersteller oftmals unwirksam sein. Voraussetzung bliebe jedoch immer, dass der Verkäufer der gebrauchten Software diese selbst auf Basis eines Kaufvertrages und nicht z.b. als Mietsoftware erworben hat. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass der uneingeschränkte Weiterverkauf bei CPU-abhängigen Lizenzmodellen und von nicht standardisierten Softwarelizenzen bislang gerichtlich noch nicht geklärt ist. Insgesamt hält es Huppertz aber für unausweichlich, dass sich der Markt für gebrauchte Software weiter etablieren wird.
Kurzprofil susensoftware
Susensoftware verkauft seit 2001 gebrauchte Microsoft und SAP-Lizenzen an neue Nutzer oder vermittelt deren Verkauf. Microsoft und SAP haben den Lizenzübertragungen zugestimmt (wenn nötig) und SAP hat dem Käufer von stiller Software Wartung für R/3 und mySAP ERP angeboten.
Zu den Kunden gehören große international agierende Konzerne wie Salzgitter AG ebenso wie mittelständische Unternehmen wie LBS und TESA. Eingebunden in ein Netzwerk von Software-Herstellern für Lizenz-Management und -Analyse, IT-Beratern und Juristen bietet Geschäftsführer Axel Susen seinen Kunden in kaufmännischen, technischen und juristischen Fragen kompetente Hilfe.
Stille Software: Revolution aus Aachen
Warum betrifft Sie das? Fünf Gründe dafür:
1. Technisch: Gebrauchte Software hat die gleiche Qualität wie neue,
ungenutzte.
2. Wirtschaftlich: Stille Software ist für Anwender viel preisgünstiger als neue.
3. Juristisch: Die besten Juristen Deutschlands ringen um den freien
Software-Handel.
4. Politisch: Wie viele Gesetze dürfen Weltmarktführer erfinden?
5. Karitativ: Stille Software kann gespendet werden. Der Erlös aus dem
Verkauf geht an die deutsche Welthungerhilfe. Schirmherr: Dr. Norbert Blüm.
http://www.software-gegen-hunger.de
Bildmaterial
Axel Susen, Geschäftsführer susensoftware GmbH http://www.susensoftware.de/unternehmen/presse/susen1.JPG
Der Weg der Stillen Software
Seminare
16. bis 17. Oktober 2008 Besser verhandeln mit SAP
Hamburg 2.500,-
susensoftware GmbH
Axel Susen
Dennewartstr. 25-27
D-52063 Aachen
Tel: 0241/ 963.1700
Fax: 0241/ 400.29.107
info@susensoftware.de
www.susensoftware.de
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