Berufsunfähigkeitsversicherung: Krankheiten niemals herunterspielen
Berufsunfähigkeitsversicherung: Krankheiten niemals herunterspielen
Schummeleien beim Invaliditätsschutz können Existenz gefährden
Wer gegenüber dem Versicherungsvertreter Krankheiten herunterspielt, muss sich darauf gefasst machen, dass die Versicherung im Ernstfall versuchen wird, sich vom Vertrag zu lösen. Dass das klappen kann, zeigt ein Urteil des Landgerichts Arnsberg (AZ: 4 O 511/05). In dem Fall hatte ein Versicherter bei der Antragsstellung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben, das vor ein paar Jahren Behandlungen wegen Rückenschmerzen und erhöhter Magensäure stattgefunden, die nicht akut seien. In Wirklichkeit aber lagen degenerative Veränderungen der Wirbelsäule sowie mehrfach medikamentös behandelte Hypotonie vor. Das war dem Vertreter zwar bekannt, darauf aber konnte der Mann sich nicht berufen, denn die Verharmlosung zielte darauf ab, den begehrten Versicherungsschutz zu bekommen. Das Landgericht Arnsberg verweist auch darauf, dass der Hinweis auf den Hausarztes im Antragsformular die Versicherung nicht daran hindert, den Vertrag wegen Arglist anzufechten. Der Versicherer hätte ansonsten nämlich gar keine Fragen stellen müssen, sondern hätte gleich den Hausarzt konsultieren können. Dieses Urteil zeigt wieder einmal, wie wichtig ehrliche Angaben im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind, wenn man wegen aufgeflogener Schummeleien bei den Vorerkrankungen nicht ohne den so wichtigen Invaliditätsschutz dastehen will. Das Landgericht hat auch noch einmal klargemacht, dass ein Verweise auf den Hausarzt niemanden davon entbindet, selbst wahrheitsgemäße Angaben im Antrag zu machen. Oft versuchen mit Vorerkrankungen belastete Antragsteller auf den Hausarzt zu verweisen und wollen damit der Versicherung den schwarzen Peter zuschieden, die ja – so die Argumentation – im Rahmen ihrer Nachfrageobliegenheit beim Hausarzt hätte vorstellig werden können. Mit dieser Finte kommen aber nicht nur beim Landgericht Arnsberg die wenigsten durch.
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