IG BAU fordert Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge

Frankfurt am Main

IG BAU fordert Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert den Gesetzgeber auf, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente (früher „Invalidenrente“) abzuschaffen. Das Bundessozialgericht hatte in einem Urteil vom 14. August 2008 die Rechtmäßigkeit der Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent der Erwerbsminderungsrente festgestellt, wenn kranke Menschen die Rente vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
„Bei der Erwerbsminderungsrente sind Verbesserungen unbedingt notwendig. Die Erwerbsminderung ist das derzeit höchste Risiko für Altersarmut. Gesundheitliche Probleme bedeuten für Hunderttausende von Arbeitnehmern den Verlust des Arbeitsplatzes und den sozialen Abstieg bis hin zu Hartz IV“, sagt IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel. Dies gelte insbesondere für ältere Arbeitnehmer mit hoher körperlicher Arbeitsbelastung wie zum Beispiel am Bau und in der Landwirtschaft.
Erforderlich sei ein leichterer Zugang zur Invalidenrente für ältere Arbeitnehmer. Eine Erwerbsminderungsrente müsse auch bekommen, wer zwar noch sechs Stunden arbeiten könnte, aber aus gesundheitlichen Gründen erheblich in seinen Betätigungsmöglichkeiten eingeschränkt ist und keine passende Arbeit findet. Wer eine schlechter bezahlte Tätigkeit ausübt, weil er in seinem ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten kann, müsse den Einkommensverlust wenigstens zum Teil ausgeglichen erhalten.
„Die Abschläge für Menschen, die in Erwerbsminderungsrente gehen, gehören abgeschafft. Weil sich die Versicherten nicht freiwillig für den Berufsausstieg entschieden haben, dürfen sie dafür nicht auch noch bestraft werden“, sagt IG BAU-Chef Wiesehügel.
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber immer höhere Hürden für eine Erwerbsminderungsrente aufgebaut. Wer aus medizinischer Sicht mindestens sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, der bekommt keine Erwerbsminderungsrente, und zwar unabhängig davon, ob er einen geeigneten Arbeitsplatz findet oder nicht. Erwerbsunfähig (im Fachjargon „voll erwerbsgemindert“) ist erst, wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.
Sigrun Heil
Pressesprecherin

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