Alles müssen Versicherte sich nicht gefallen lassen
Alles müssen Versicherte sich nicht gefallen lassen
Verbraucher sollten sich wehren, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen einfach einstellt
Versicherungen handeln rechtsmissbräuchlich, wenn sie ihre Position nutzen, um die Ansprüche ihrer Versicherten zu verschlechtern. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 244/03) weist das Vorsorgeportal www.optimal-absichern.de hin. In dem Fall hatte eine Versicherung an einen Krabbenfischer eine Berufsunfähigkeitsrente lediglich unter Vorbehalt gezahlt. 2 Jahre später hatte der Mann eine Umschulung zum Einzelhandelskaufmann absolviert und arbeitete im elterlichen Betrieb. Die Versicherung verwies ihn nach einer erneuten Prüfung auf diesen Beruf und stellte die Zahlung der monatlichen Rente ein. Zu Unrecht, wie die Bundesrichter entschieden. Die Versicherung hätte von Anfang an ihre Pflicht zur Zahlung der Rente unbefristet anerkennen müssen und hätte davon nur bei einer wesentlichen Besserung des Gesundheitszustandes des Klägers befreit werden können. Stattdessen hat sie sich durch den Vorbehalt eine Möglichkeit geschaffen, den Mann zu einem späteren Zeitpunkt auf einen anderen Beruf zu verweisen. Das wollten die Richter nicht anerkennen, sodass die Versicherung jetzt die vereinbarte Rente zahlen muss.
Der Tipp der Experten von www.optimal-absichern.de : Gerade beim Thema „Verweisung“ scheuen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht vor Tricks und Kniffen zurück, um die Rentenzahlungen einstellen zu können. Gerade bei späteren Verweisungen (z. B. nach einer Umschulung) sollten Versicherte die Entscheidung der Versicherung von einem Fachanwalt überprüfen lassen. In vielen Fällen ist die Einstellung der Rentenzahlung unzulässig und die Betroffenen können vor Gericht eine Fortsetzung der Rentenzahlung durchsetzen.
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