Berufsunfähigkeit: Problemfall Vorerkrankungen

Horst

Berufsunfähigkeit: Problemfall Vorerkrankungen

Täuschungsabsicht des Versicherungsnehmers muss bewiesen werden


Wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen nicht angibt, verliert nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das entschied nach einem Bericht des Vorsorgeportals www.optimal-absichern.de das Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 400/97). Interessant und lebensnah ist dabei vor allem die Begründung der Richter: Häufig, so die Juristen, werden unrichtige Angaben über den Gesundheitszustand nicht gemacht, um sich eine Versicherung zu erschleichen.

Gründe seien vielmehr falsch verstandener Scham, Gleichgültigkeit, Trägheit oder einfach die Annahme, dass die erlittenen Krankheiten bedeutungslos seien. Die Versicherung muss dem Kunden aber Täuschungsabsicht nachweisen, damit sie nicht zahlen muss. Und das wird ihr anhand von Indizien nur gelingen, wenn schwere Erkrankungen, erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind. Beim Verschweigen leichterer Erkrankungen hingegen ist eine Täuschungsabsicht nicht anzunehmen.

Der Tipp der Vorsorge-Experten von www.optimal-absichern.de : So verständnisvolle Richter wie am Oberlandesgericht Koblenz werden Versicherte nur selten finden, wenn die Versicherung falsch beantwortete Gesundheitsfragen zum Anlass nimmt, die Rentenzahlung zu verweigern. Ganz im Gegenteil: In der Regel stellen die Richter sich auf die Seite der Versicherten. Deshalb gilt: Scham, Gleichgültigkeit und Trägheit hin oder her – Gesundheitsfragen sollten umfassend, vollständig und ehrlich beantwortet werden.


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