Asbest – gefährliches Erbe

Kassel

Asbest – gefährliches Erbe
Eingeatmete Asbestfasern können Krebs auslösen. Seit 1993 besteht deshalb in Deutschland ein absolutes Verwendungsverbot. Doch Gefährdungen durch asbesthaltige Stäube entstehen auch heute noch bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten.
Ein Blick auf die Statistik der Berufskrankheiten zeigt, dass im Zeitraum 2000 bis 2006 im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften rund 900 Anzeigen auf Verdacht einer asbestbedingten Berufskrankheit eingegangen sind. Ein Ansteigen der Verdachtsanzeigen ist in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen.
Gefahren durch asbesthaltige Stäube treten bei Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen auf, z.B. wenn sie mit Asbestzement-Welltafeln verkleidet sind. Sie können aber auch beim Entfernen verschlissener Brems- und Kupplungsbeläge sowie Dichtungen auftreten. Vorgesehene Abbruch- oder Instandhaltungsmaßnahmen sind einer Fachfirma zu übertragen. Umgang mit Asbest
setzt Fachkunde voraus. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Freisetzen von Asbestfasern verhindern.
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist in der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 geregelt. In jedem Fall muss unter Beachtung der konkreten Bedingungen vor Ort geprüft werden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Unterstützung bieten dabei die zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie auch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden an.
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