Regierungspräsidium Darmstadt ohne Letztentscheidungsbefugnis bei Preiserhöhungen

Berlin

Regierungspräsidium Darmstadt ohne Letztentscheidungsbefugnis bei Preiserhöhungen

DB unterstützt lückenlose Aufklärung

Berlin, 3. September 2008 – Deutsche Bahn AG nimmt Vorwürfe ernst, wonach Beamte des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Durchsetzung von Preiserhöhungen im Regionalverkehr bestochen worden sein könnten und arbeitet bei der Aufklärung des Sachverhalts eng mit der Staatsanwaltschaft Darmstadt zusammen. Wolfgang Schaupensteiner, Chief Compliance Officer der Deutschen Bahn: „Sollte es hier tatsächlich unrechtmäßige Handlungen gegeben haben, werden wir konsequent reagieren.“

Die DB weist allerdings auf die eingeschränkte Entscheidungsbefugnis des Regierungspräsidiums Darmstadt hin. „Die Beamten im Regierungspräsidium hatten keine Letztentscheidungsbefugnis in dieser Frage. Sie fungierten vielmehr als eine Art Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern“, sagte heute Ulrich Homburg, Vorstandsvorsitzender der DB Regio AG. Das Regierungspräsidium holte in der Vergangenheit das Votum der Bundesländer zu Preiserhöhungen ein und übergab bei fehlender Einstimmigkeit das Verfahren an das Bundesverkehrministerium. Durch eine Änderung im Allgemeinen Eisenbahn Gesetz (AEG) aus dem vergangenen Jahr ist die Aufgabe des Regierungspräsidiums inzwischen auf Fragen der Genehmigung von Beförderungsbedingungen beschränkt, eine Zustimmung für Preiserhöhungen seitens der Bundesländer ist nicht mehr vorgesehen.

Jens-Oliver Voß
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