Finanzminister contra Pendlerinteressen
Finanzminister contra Pendlerinteressen
Entfernungspauschale
ADAC: Bundesregierung soll Kürzung der Pauschale zurücknehmen
Die jüngsten Äußerungen von Finanzminister Steinbrück zur möglichen Wiedereinführung der alten Entfernungspauschale empfinden Millionen von Berufspendlern als Kampfansage. ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker kritisiert deshalb den Minister: „Behauptungen, die den Eindruck erwecken, die Pendlerpauschale sei eine Subvention, die auf Kosten der Staatskasse globale Marktentwicklungen korrigieren soll, verhöhnen die Pendler. Diese haben häufig nur deshalb Arbeit, weil sie enorme Anfahrtswege in Kauf nehmen. Statt die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges nicht mehr anzurechnen, wäre angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise sogar eine Erhöhung der Pauschale gerechtfertigt, um die volkswirtschaftlich erwünschte Flexibilität und Mobilität von Arbeitnehmern aufrecht zu erhalten“. Nach Berechnungen des Clubs beläuft sich die jährliche steuerliche Mehrbelastung durch den Wegfall der ersten 20 Kilometer – bei einem Steuersatz von 40 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag – auf 557 Euro.
Nach Auffassung des ADAC müssen Arbeitswegkosten, die zur Einkommenserzielung erforderlich sind, bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens weiterhin grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt werden. „Das ist keine Subvention auf dem Gnadenweg, sondern ein bewährter und begründeter Teil des Steuerrechts“, so Becker.
Der Club, der die Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig hält, erhofft sich von der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine Rückkehr zur früheren Regelung, bei der die Wegekosten bereits ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkannt wurden.
Rückfragen:
Maximilian Maurer
089/7676-2632
337030