Erste Anhörung gutes Zeichen für Zukunft des Absatzfonds

Berlin

Erste Anhörung gutes Zeichen für Zukunft des Absatzfonds

Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Beitragspflicht zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft

Zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Beitragspflicht zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:

Die mündliche Verhandlung der Bundesverfassungsrichter deutet darauf hin, dass der Absatzfonds gute Chancen hat, als verfassungskonform bewertet zu werden. Eine solche Entscheidung würde dazu beitragen, die Stellung Deutschlands als einer der größten Agrarexporteure der Welt zu sichern.

Die Erweiterung der EU geht mit einer verschärften Konkurrenz einher. Wer hier anhaltend bestehen will, muss mit vereinten Kräften neue Märkte erschließen und bestehende Handelsbeziehungen pflegen. Würde man auf die zentrale Absatzförderung zugunsten einer privatrechtlichen Organisationsform verzichten, entfiele ein schlagkräftiges Instrument zur Sicherung der deutschen Marktstellung und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Funktion des Absatzfonds wird durch den Binnenmarkt nicht überholt, sondern durch die Folgen der Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik notwendiger denn je. Nur gemeinsam ist man stark. Das haben auch zahlreiche andere Länder erkannt und die Einrichtung des deutschen Absatzfonds kopiert.

Der Deutsche Bundestag ist sich der Schlüsselrolle des Absatzfonds für die erfolgreiche Vermarktung deutscher Produkte bewusst und hat daher in der Vergangenheit das Absatzfondsgesetz mehrfach überprüft und an die veränderten EU-Realitäten angepasst.

Einen zentralen Anteil am Erfolg dieser Institution haben die in den zahlreichen Produktausschüssen vertretenen Beitragszahler. Sie geben die Richtung vor.

Die Verbraucher wünschen und fordern herkunftsbezogene Aussagen. Befragungen und Kaufverhalten verdeutlichen dies immer wieder. Der von der EU im vergangenen Jahr beschlossene Gemeinschaftsrahmen hat neue Bereiche für Werbung mit Herkunftsbezeichnung geöffnet. Dies gilt für nationale Gütezeichen, geschützte Herkunftsbezeichnungen, Werbemaßnahme in Drittländern sowie EU-kofinanzierte Maßnahmen.

Absatzförderung ist weit mehr als nur Werbung. Aufgabenfelder wie Hilfen für Messeauftritte im In- und Ausland, Schulungen von Mitarbeitern sowie die Markt- und Preisberichterstattung seien an dieser Stelle genannt, die meist im Lichte der Öffentlichkeit wenig wahrgenommen, aber immens wichtig sind.

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