NDR Rundfunkrat gegen weitergehende Umverteilung von norddeutschen Gebührengeldern

Hamburg

NDR Rundfunkrat gegen weitergehende Umverteilung von norddeutschen Gebührengeldern
In einer am Freitag, 30. Mai, gefassten Resolution bezeichnet der NDR Rundfunkrat den einstimmig gefassten Beschluss der ARD-Landesrundfunkanstalten zum künftigen internen Finanzausgleich des Senderverbunds als „tragfähiges Ergebnis“ und „solidarische Lösung“. Forderungen nach einer weitergehenden Umverteilung von norddeutschen Gebührengeldern erteilt das Gremium eine Absage; die programmliche Leistungsfähigkeit der Vier-Länder-Konstruktion NDR dürfe nicht weiter eingeschränkt werden.
Die vom NDR Rundfunkrat einstimmig beschlossene Resolution im Wortlaut:
„Der Rundfunkrat des NDR ist der Überzeugung, dass der einstimmig gefasste Kompromiss der Intendantinnen und Intendanten der ARD zum Finanzausgleich zwischen den Landesrundfunkanstalten ein tragfähiges Ergebnis darstellt. Dank zusätzlicher Anstrengungen der vier großen Rundfunkanstalten können die kleinen und mittleren Anstalten für die kommende Gebührenperiode entlastet werden. Der Rundfunkrat begrüßt, dass sich der NDR durch weitere bilaterale Leistungen zugunsten von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks sowie über eine erhöhte Kostenübernahme an ARD-Gemeinschaftseinrichtungen und durch seinen Beitrag zum ARD-internen Finanzausgleich an dieser solidarischen Lösung beteiligen wird.
Zugleich warnt der Rundfunkrat davor, den Norddeutschen Rundfunk durch standortpolitisch motivierte Forderungen in seiner programmlichen Leistungsfähigkeit weiter einzuschränken. Zum einen versorgt der NDR als Landesrundfunkanstalt der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg strukturstarke wie strukturschwache Räume und garantiert damit eine gleichwertige Grundversorgung in Ost und West – ohne finanzielle Unterstützung von außen. Zum anderen leistet der NDR innerhalb der ARD einen wichtigen Beitrag zur regionalen Vielfalt und damit zum Erfolg des Gemeinschaftsprogramms „Das Erste“.
Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks erteilt deshalb allen Forderungen nach einer weitergehenden Umverteilung von norddeutschen Gebührengeldern eine Absage. Die Leistungskraft des NDR ist primär die Folge einer wirtschaftlich lebensfähigen Vierländerkonstruktion. Finanzielle Probleme in kleineren Landesrundfunkanstalten sollten primär im Rahmen von Kooperationen über Landes- und Anstaltsgrenzen hinweg gelöst werden. Der NDR steht für solche Lösungen auch in Zukunft als Partner zur Verfügung.
Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks unterstützt den einstimmig gefassten Kompromiss der Intendantinnen und Intendanten der ARD zum Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten. Er bittet die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, dass sie sich in diesem Sinne für die Interessen der Gebührenzahler in Norddeutschland einsetzen.“
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