Gemeinnuetzigkeit extremistischer Vereine aberkennen
Gemeinnuetzigkeit extremistischer Vereine aberkennen
Zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher:
Wir begruessen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in Paragraf 51 Abgabenordnung neu regelt, dass extremistische Vereine von der Gemeinnuetzigkeit ausgeschlossen werden sollen. Eine Steuerverguenstigung setzt voraus, dass die Koerperschaft nach ihrer Satzung und ihrem tatsaechlichen Handeln keine Bestrebungen gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung foerdert oder dem Gedanken der Voelkerverstaendigung zuwiderlaeuft.
Dieses betrifft somit nicht nur auslaenderextremistische Spendensammelvereine sondern auch rechtsextremistische Organisationen. So war zum Beispiel das vor kurzem vom Bundesinnenminister verbotene Collegium Humanum als gemeinnuetzig anerkannt. Somit koennte nun auch der „Heimattreuen Deutschen Jugend“, einem Verein, der fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene ist, eine moegliche Gemeinnuetzigkeit aberkannt werden.
Diese laengst ueberfaellige Regelung in der Abgabenordnung wird einen wichtigen Beitrag leisten, den rechtsextremistischen Organisationen finanziellen Spielraum zu nehmen. Solche rechtsstaatlichen Schritte sind neben repressiven und praeventiven Massnahmen wichtig im Kampf gegen den Rechtsextremismus und andere extremistische Bestrebungen.
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