Meister-BAföG wird attraktiver und flexibler
Meister-BAföG wird attraktiver und flexibler
Schavan: „Leistungsverbesserungen sind wichtiges Signal für den Aufstieg“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder auch Meister-BAföG) beschlossen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan erklärte dazu in Berlin: „Das Meister-BAföG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Mit den geplanten Leistungsverbesserungen setzen wir nach der BAföG-Reform auch im Bereich der beruflichen Bildung ein deutliches Signal. Wir wollen berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver machen und mehr Menschen als bisher für Fortbildungen gewinnen. Die Leistungsverbesserungen sind ein wichtiges Signal für den Aufstieg der Fachkräfte in Deutschland.“ Die Bundesregierung steigert ihre Ausgaben für das Meister-BAföG mittelfristig von derzeit rund 122 Millionen Euro um mehr als 60 Prozent auf über 200 Millionen Euro jährlich.
Das Meister-BAfög wird attraktiver und flexibler: So sollen Aufstiegsfortbildungen im Bereich der Altenpflege sowie Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher oder zur Erzieherin förderfähig sein. Profitieren werden die Fortbildungswilligen insbesondere von der Umstellung der Förderung: So ist nicht wie bisher nur die erste Aufstiegsfortbildung förderungsfähig, sondern generell eine Aufstiegsmaßnahme. Gleichzeitig wird es einen zusätzlichen Anreiz geben, die Abschlussprüfung zu bestehen: Erfolgreiche Teilnehmer bekommen statt 30,5 Prozent künftig fast 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Zusätzlich werden die Teilnehmer während ihrer Prüfungsvorbereitungsphase durch eine erweiterte Förderung entlastet. „Damit wollen wir einen Motivationsschub geben, eine berufliche Aufstiegsfortbildung zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen“, betonte Schavan.
Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden künftig noch stärker finanziell unterstützt, sagte Schavan. „Gerade junge Familien sind vielfältigen Belastungen während einer Fortbildungsmaßnahme ausgesetzt. Hier wollen wir gezielt helfen.“ Der Erhöhungsbetrag pro Kind wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
Die Novelle schafft auch Erleichterungen für Fortbildungswillige mit Migrationshintergrund: Voraussetzung wird künftig die dauerhafte Bleibeperspektive und nicht mehr die vorherige Mindesterwerbsdauer sein. „Wir wollen Menschen mit Migrationshintergrund noch stärker integrieren, weil wir in Deutschland auf kein Talent verzichten können und wollen“, sagte Schavan.
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