Anwälte verschließen Augen vor Kanzleiwerbung
Anwälte verschließen Augen vor Kanzleiwerbung
Trotz des gelockerten Werbeverbots für Juristen betreibt weniger als jede zehnte Anwaltskanzlei (sieben Prozent) PR in eigener Sache. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Online-Umfrage von AnwaltsConcept in Kooperation mit dem Anwalt-Suchdienst mcadvo.com. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass die Anwälte der Kanzleiwerbung für den geschäftlichen Erfolg eine untergeordnete Rolle beimessen. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer verfügt zwei Drittel der Anwälte in Deutschland über keinen Marketingverantwortlichen. Die Folge: Die Juristen sind im Vergleich zu den Mitbewerbern auf dem sich öffnenden Rechtsmarkt nur unzureichend aufgestellt.
Seit geraumer Zeit ist es neben den Anwälten auch anderen Anbietern, wie z. B. Vereinen, gestattet, die Verbraucher in bestimmten Rechtsfragen zu beraten. Deshalb sollten die Sozietäten ihre Beratungskompetenz öffentlichkeitswirksam, wie beispielsweise durch eine aktive Pressearbeit, hervorheben. Die Größe der Kanzlei sollte dabei keine Rolle spielen. Viele kleine Sozietäten verfügen über kurze Entscheidungswege, die ein innovatives Marketing unterstützen, ergänzt Timo Stehn, Leiter Beratung bei AnwaltsConcept.
Doch insbesondere kleine Kanzleien vernachlässigen die Öffentlichkeitsarbeit, da ihnen häufig die finanziellen und personellen Möglichkeiten fehlen. Zum Vergleich: Laut der ?Benchmark-Studie Anwaltsmarketing? des Professional Management Network verfügen fast acht von zehn der 50 größten Sozietäten über eigene PR-Fachkräfte. Bis zu zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes fließen hier in entsprechende Marketingmaßnahmen.
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