Buntenbach: Arbeitsmarkt vor Krise schützen
Buntenbach: Arbeitsmarkt vor Krise schützen
Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin:
„Die aktuellen Zahlen sind erfreulich, dürfen aber nicht zur Überheblichkeit verleiten. Der Arbeitsmarkt ist labiler, als es die Zahlen vermuten lassen. Die Krise an den Finanzmärkten und die nach unten korrigierten Wachstumsprognosen lassen befürchten, dass der Arbeitsmarkt im kommenden Jahr wieder einbrechen könnte.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, der Krise entgegenzusteuern und vor allem Beitragssteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden. Wenn es möglich ist, auf einen Schlag 26 Mrd. Euro Steuergeld gegen die Bankenkrise zu aktivieren, sollte es ein Leichtes sein, die drohenden Belastungen der Bürgerinnen und Bürger aufzufangen und damit die Konjunktur abzustützen“, so Buntenbach.
Konkret fordert der DGB, den Anstieg der Krankenkassenbeiträge im Zuge des Gesundheitsfonds durch eine Aufstockung der Steuerzuschüsse für Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger zu vermeiden. Dafür soll der Beitragssatz für Langzeitarbeitslose, den der Bund an die Kassen zahlt, von heute 118 Euro auf die Höhe der durchschnittlichen Ausgaben der Krankenkassen von 250 Euro erhöht werden.
Eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungbeitrags zur Kompensation steigender Krankenkassenbeiträge lehnt der DGB entschieden ab. „Es wäre fahrlässig, die Kasse der Bundesagentur zu plündern, wenn alle Zeichen auf Krise stehen. Am Ende bedeutet dies nur, dass die Arbeitsförderung noch weiter unter die Räder kommt und neue Leistungskürzungen drohen“, so Buntenbach. Die letzten Jahre der rot-grünen Regierungszeit hätten schmerzhaft gezeigt, dass eine solche Politik der Verunsicherung kein Mittel gegen wirtschaftliche Krisen ist.
Um die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger weiter zu senken, fordert der DGB, dass Arbeitgeber wieder den gleichen Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Fakt ist, dass die Beschäftigten seit 2005 0,9 Prozentpunkte mehr zahlen müssen als Arbeitgeber. Dazu kommen Praxisgebühren, Zuzahlungen und mit dem Gesundheitsfonds sogar noch Zusatzbeiträge. Wenn die Bundesregierung glaubwürdig sein will und den Leistungsträgern, nämlich den Beschäftigten, weitere Belastungen ersparen will, muss zumindest diese Schieflage schnellstens korrigiert werden“, so Buntenbach.
URL: www.dgb.de340496