Matecki: SPD darf bei Erbschaftssteuer nicht nachgeben
Matecki: SPD darf bei Erbschaftssteuer nicht nachgeben
Anlässlich der Beratungen zur Erbschaftssteuerreform forderte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki die SPD am Mittwoch in Berlin auf, nicht dem Druck der CDU und CSU nachzugeben, Firmenerben weiter zu begünstigen und größere Steuerfreibeträge für Privatvermögen einführen zu wollen. Notwendig sei dagegen ein Steuermehraufkommen, um die notwendigen Aufgaben der öffentlichen Hand finanzieren zu können und um für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen.
„Es ist das absolut falsche Signal, dass die SPD beim Thema Firmenerben zu Kompromissen bereit ist“, sagte Matecki. „Die so genannten Haltefristen für Unternehmen von den derzeit geplanten 15 Jahren auf weniger als zehn Jahre verkürzen zu wollen, ist nicht hinnehmbar.“ Schließlich kämen die Unternehmen dafür in den Genuss von günstigeren Konditionen. Die Sorge, dass wegen der Erbschaftssteuer reihenweise Betriebe in den Ruin getrieben werden, sei „blanke Ideologie“. Die bisherigen Steuer-Stundungsregelungen reichen völlig aus: Der Finanzverwaltung des Bundes ist kein einziger Fall einer Betriebsschließung wegen der Erbschaftssteuer bekannt.
„Angesichts der massiven finanziellen Belastungen durch die Finanzmarktkrise und des enormen Finanzierungsbedarfs für Investitionen in Bildung sowie Infrastruktur muss das Ziel der Erbschaftssteuerreform sein, große Erbschaften höher zu besteuern und Umgehungsmöglichkeiten einzudämmen. So könnte man das Gesamtsteueraufkommen um rund sechs Milliarden Euro erhöhen“, unterstrich Matecki. Den Gewerkschaften gehe es nicht um das viel zitierte „Oma ihr klein Häuschen“, das von den Erben selbst genutzt wird; das müsse auch weiterhin von der Erbschaftssteuer ausgenommen bleiben. „Aber es kann nicht länger angehen“, sagte Claus Matecki, „dass Arbeitnehmer/innen den Sozialstaat finanzieren, während ein privilegierter Teil der Bevölkerung dazu nichts oder wenig beiträgt, aber dennoch die Leistungen des Staates in Anspruch nimmt.“
Deutsche Erben zahlen eher wenig Steuern, das zeigt auch ein Blick ins Nachbarland Frankreich: Dort liegt der Anteil der gezahlten Erbschaftssteuer am Bruttoinlandsprodukt bei 0,52 Prozent, in Deutschland nur bei 0,18 Prozent.
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