Nachbesserungen bei Arbeitszeitkonten
Nachbesserungen bei Arbeitszeitkonten
Der Bundesrat möchte die geplanten Regelungen zu den Arbeitszeitkonten noch arbeitnehmerfreundlicher gestalten. Dies geht aus seiner heute beschlossenen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen verbessert.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, Arbeitszeitkonten vor Unternehmerinsolvenzen verstärkt zu schützen. Außerdem räumt er Beschäftigten erstmals die Möglichkeit ein, Wertguthaben im Fall eines Jobwechsels mitzunehmen bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung anzulegen.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für eine Herabsetzung des Schwellenwertes aus, ab dem es möglich ist, Wertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen. Außerdem schlägt er eine Erweiterung des Verwendungszwecks der Wertguthaben vor. Hiernach sollen sie als Abschlagsausgleich beim Bezug vorzeitiger Altersrente zugelassen sein. Zudem müssten auch tarifliche, über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche oder freiwillige tarifliche Geldleistungen des Arbeitgebers in Wertguthaben einfließen können. Auf diese Weise könnten Arbeitnehmer ihre Wertguthaben schon frühzeitig ansammeln. Dies erhöhe tendenziell auch ihre Bereitschaft, sich aus familiären Gründen freistellen zu lassen.
Arbeitszeitkonten wurden bereits 1998 durch das so genannte Flexigesetz eingeführt. Sie ermöglichen Arbeitnehmern, Überstunden, Sonderzahlungen oder Urlaub in Geld umgerechnet steuerfrei anzusparen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
URL: www.bundesrat.de341877