Vermögen der gesetzlichen Unfallversicherung sicher angelegt
Vermögen der gesetzlichen Unfallversicherung sicher angelegt
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wählen für die Anlage ihrer Betriebsmittel und Rücklagen nur Anlageformen, die höchsten Sicherheitskriterien entsprechen. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zur Finanzkrise hin. „Spekulation war und ist nicht unsere Sache“, erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das betrifft auch die Einlagen von Unfallversicherungsträgern, die bei der deutschen Tochter der US-Bank Lehmann Brothers bestehen. „Bei diesen Guthaben handelt es sich um Einlagen, die über den Einlagensicherungsfonds abgedeckt und somit vor Verlust geschützt sind.“
Wie andere Sozialversicherungsträger auch unterliegen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei der Anlage von Beitragsmitteln den Regelungen des SGB IV. Danach sind nur Anlageformen zulässig, die gegen Wertverlust geschützt sind. Dazu zählen zum Beispiel Termin- und Spareinlagen, Schuldverschreibungen, die gesichert sind, und Darlehen an die öffentliche Hand.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-768
Fax: 030 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de343526