Neues Wohngeldrecht muss Heizkostenregelung beinhalten

Berlin

Neues Wohngeldrecht muss Heizkostenregelung beinhalten
Anlässlich der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat warnte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Mittwoch in Berlin vor einer inhaltlichen Verschlechterung der Wohngeldreform.
‚Die vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Wohngeldreform darf nicht am Votum der Länderkammer scheitern‘, sagte Matecki. Seit 2001 wurde das Wohngeld trotz steigender Mieten und Energiepreise nicht mehr erhöht. Die betroffenen 800.000 einkommensschwachen Haushalte warteten deshalb dringend auf die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009, bei dem die Heizkosten dringend mit einbezogen werden müssten.
Der DGB fordert zudem, das Wohngeld vor allem für Niedriglohnempfänger anzuheben und höhere Einkommensfreibeträge für Geringverdiener einzuführen. ‚Um Hartz-IV-Bedürftigkeit zu vermeiden, sollten die sozialen Leistungen gestärkt werden, die dem Fürsorgesystem vorgelagert sind‘, unterstrich Claus Matecki.
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