LENKE: Elterngeld für Selbständige und erwerbstätige Ehefrauen verbessern
LENKE: Elterngeld für Selbständige und erwerbstätige Ehefrauen verbessern
BERLIN. Anlässlich der Veröffentlichung des Elterngeld-Berichts von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erklärt die familien- und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ina LENKE:
Die Ministerin hat in ihrer geschönten Erfolgsbilanz die Schwächen des Elterngeldes wohlweislich ausgeklammert: Es fällt kein Wort darüber, dass etwa jeder dritte Elterngeld-Empfänger lediglich den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich erhält. In den Jahren vor 2007 hätten diese Eltern statt zwölf Monate 24 Monate den selben Mindestbetrag an staatlicher Unterstützung erhalten. Deshalb lautet für Studentinnen die Botschaft, während des Studiums möglichst kein Kind zu bekommen. Auch kein Wort darüber, dass Selbständige klar benachteiligt sind. Die Bundesregierung gibt keine Antwort auf die Frage, warum eine Hartz-IV-Empfängerin das als Ersatzleistung fürs fehlende Gehalt vorgesehene Mindestelterngeld bekommt, eine Freiberuflerin hingegen nicht, wenn sie nach der Geburt weiter arbeiten muss, um laufende Kosten zahlen zu können. Die größte Enttäuschung ist, dass die Frauenministerin nichts für die erwerbstätigen Ehefrauen mit Lohnsteuerklasse V unternommen hat. So lange die Höhe des Elterngeldes nach dem Nettogehalt berechnet wird, sind Frauen mit Steuerklasse V klare Verliererinnen.
Ich fordere ein Mindestelterngeld für Selbständige. In einer Parlamentarischen Initiative wird die FDP-Bundestagsfraktion außerdem fordern, bei Selbständigen nur die Einnahmen auf das Elterngeld anzurechnen, die als Leistungen während der Elternzeit erbracht wurden. Es kann nicht sein, dass z. B. eine freie Journalistin mit weniger Elterngeld bestraft wird, wenn ihr Auftraggeber eine alte Rechnung erst während der Elterngeld-Zeit zahlt.
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