Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket ‚Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke‘

Berlin

Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke“

Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: „Mit dem heute verabschiedeten Maßnahmenpaket leisten wir einen verantwortungsvollen Beitrag zur Sicherung der Wachstumsperspektiven in unserem Land. Wir sichern Investitionen in unsere Zukunft und damit auch wertvolle Arbeitsplätze.“

Die Maßnahmen fördern in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rund 50 Mrd. ¤.

Minister Glos: „Mir ist wichtig, dass ein Großteil der Maßnahmen besonders auf den Mittelstand zugeschnitten ist. Um die Kreditversorgung insbesondere auch mittelständischer Unternehmen sicherzustellen, haben wir zum Beispiel eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit bei der KfW im Volumen von 15 Mrd. Euro eingerichtet. Die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie von Sonderabschreibungsmöglichkeiten für KMU und die Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen werden ebenfalls Wachstum und Beschäftigung im Mittelstand stärken.“

Minister Glos ordnete das Maßnahmenpaket auch in die allgemeine wirtschafts- und finanzpolitische Strategie der Bundesregierung ein: „Es ist nicht nur das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, sondern vor allem die Reformerfolge der vergangenen Jahre, die uns nun in dieser schwierigen Phase Widerstandskraft geben. Ohne diese Politik stünden wir jetzt nicht in dieser guten Ausgangslage mit erstmals unter 3 Mio. Arbeitslosen. Wir müssen deshalb gleichzeitig unseren Kurs der erfolgreichen Reformen, der gezielten Steuern- und Abgabenentlastung und der soliden Haushaltsführung unbedingt fortsetzen.“

Das Paket beinhaltet u.a. folgende wichtige Maßnahmen:

1. Für die Unternehmen werden kurzfristig wirksame steuerliche Erleichterungen vorgesehen: Die Bundesregierung wird für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25% einführen. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird befristet die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitert.

2. Die Investitionsmöglichkeiten werden durch folgende Maßnahmen verbessert:
Die KfW wird ihr Finanzierungsangebot insbesondere für größere KMU ausdehnen, um einer möglichen Kreditklemme vorzubeugen. Dafür ist bis Ende 2009 ein zusätzliches Kreditvolumen von 15 Mrd. ¤ vorgesehen.
Die Bundesregierung wird zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anstoßen und deshalb die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen um insgesamt 3 Mrd. ¤ aufstocken.
Zur Verstetigung der Investitionen bei wichtigen Infrastrukturvorhaben werden die Infrastrukturprogramme der KfW für strukturschwache Kommunen um 3 Mrd. ¤ aufgestockt.
Die Bundesregierung wird dringliche Verkehrsinvestitionen beschleunigt umsetzen und dazu 2009 und 2010 jeweils eine Mrd. ¤ bereitstellen.

3. Strukturschwache Räume werden von einer Erhöhung der Finanzmittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Rahmen eines Sonderprogramms für 2009 um 200 Mio. ¤ profitieren.

4. Die privaten Haushalte werden insbesondere von zwei Maßnahmen begünstigt:
Die Bundesregierung wird für alle Neuwagenkäufe eine Kfz-Steuerbefreiung von einem Jahr einführen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre.
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird ab Anfang 2009 deutlich ausgeweitet.

Zur beschäftigungspolitischen Flankierung wird befristet auf ein Jahr die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängert.

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