Kampf gegen illegale Beschaeftigung und Schwarzarbeit kann erfolgreicher fortgesetzt werden

Berlin

Kampf gegen illegale Beschaeftigung und Schwarzarbeit kann erfolgreicher fortgesetzt werden

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur „Zweiten Aenderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze“ erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Andreas Steppuhn:

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Bundesregierung fuer Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Damit hat die SPD-Bundestagsfraktion wichtige Forderungen durchgesetzt und ihr Versprechen eingeloest, die Anstrengungen gegen illegale Beschaeftigung und Schwarzarbeit weiter zu verstaerken. Denn illegale Beschaeftigung und Schwarzarbeit sind kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalitaet, die jaehrlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhoehe verursacht. Die Praxis hat gezeigt, dass insbesondere bei der Feststellung der Personalien Schwierigkeiten hinsichtlich der eindeutigen Identifizierung der Personen auftreten. Eine wirkungsvollere Verfolgung der Schwarzarbeit und illegalen Beschaeftigung stellt daher eine einfachere und schnellere Identifizierung der angetroffenen Personen bei Kontrollen dar.

Mit dem Gesetz wird eine Mitfuehrungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten eingefuehrt. Die Beschaeftigten in Branchen, in denen ein erhoehtes Risiko zu illegaler Beschaeftigung und Schwarzarbeit besteht, muessen kuenftig Ausweisdokumente mit sich fuehren und sich auf Verlangen ausweisen. Auch die Arbeitgeber werden in die Pflicht genommen. Sie muessen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer belehren und diese Unterweisung auch schriftlich belegen.

Ein weiteres besonderes Problem war bisher die Meldung zur Sozialversicherung. Hier ergaben sich Unsicherheiten, da die Meldung nicht vor oder mit Beginn der Beschaeftigung abzugeben war, sondern mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Beschaeftigungsbeginn. Bei einer Ueberpruefung des Betriebes vor Ort konnte die Kontrollbehoerde oftmals nicht feststellen, ob eine Meldung bei der Deutschen Rentenversicherung vorlag. Mit der im Gesetz vorgesehenen Sofortmeldung muss jeder neu eingestellte Arbeitnehmer bereits am ersten Tag der Beschaeftigungsaufnahme bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Der Vorteil fuer die Kontrollbehoerde liegt darin, dass kuenftig sofort festgestellt werden kann, ob es sich um einen ehrlichen Arbeitgeber handelt, der ordnungsgemaess seine Arbeitnehmer sozialversichert. Den Unternehmen wird eine automatische Ausfuellhilfe von Seiten der Einzugsstelle kostenlos zur Verfuegung gestellt, durch die die Beauftragte vor Ort, die Arbeitsvertraege abschliesst, dies einfach umsetzen kann. Sie kann weiterhin wie bisher die umfangreichere Anmeldung mit allen Daten mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung nach dem Beschaeftigungsbeginn abgeben. Mit dieser Sofortmeldung haben wir zugleich einen Zugriff der Leistungstraeger – zum Beispiel der Unfallversicherungstraeger – auf diese Daten ermoeglicht, um eventuelle Regressansprueche geltend machen zu koennen.

Diese zwei wichtigen Punkte des Gesetzes hatten fuer uns die SPD-Bundestagsfraktion eine hohe Prioritaet. Die Identitaetsfeststellung ist das A und O einer besseren Kontrolle. Ebenso, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, die die Arbeit aufnimmt, ab diesem Zeitpunkt gemeldet ist. Die Kritik, wonach die Umsetzbarkeit der Sofortmeldung schwierig waere, sind in Zeiten des Internets nicht nachvollziehbar. Beide Massnahmen belasten Arbeitgeber nicht ueber Gebuehr, sie werden durch eine schnellere Kontrolle wieder entlastet. Gerade weil personalintensive Dienstleistungsunternehmen zuegig und flexibel handeln muessen, ist es notwendig, dass die Kontrollinstanzen in die Lage versetzt werden, die Kontrolle ueber die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, wie sie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Branche vorsieht, auch effektiv und schnell durchzufuehren.

© 2008 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de346280