Zeitsouveraenitaet fuer Beschaeftigte und Insolvenzschutz von Langzeitkonten verbessert

Berlin

Zeitsouveraenitaet fuer Beschaeftigte und Insolvenzschutz von Langzeitkonten verbessert

Der Bundestag hat das Gesetz „Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fuer die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Aenderung anderer Gesetze“ verabschiedet. Hierzu erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Wolfgang Grotthaus:

Ziel ist die Sicherung von Langzeitkonten in Wertguthaben. Die Zeitsouveraenitaet der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde mit dem Gesetz gestaerkt und eine fuer sie wichtige Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung und beim Schutz von Langzeitkonten verbessert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen souveraen mit ihrer Zeit umgehen koennen. Das gilt auch fuer ihre Lebensarbeitszeit. Ein wichtiges Instrument dafuer sind die Langzeitkonten. Auf ihnen kann geleistete Arbeitszeit laengerfristig angespart werden, in dem sie in Euro und Cent umgerechnet werden und als Guthaben auf das Konto „eingezahlt“ wird.

Aus diesem Guthaben koennen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann befristete Auszeiten vom Beruf finanzieren, etwa fuer Kinderbetreuung, Pflege, Weiterbildung oder einfach ein Sabbatical. Der Charme der Langzeitkonten liegt darin, dass Steuern und Sozialversicherungsbeitraege erst dann anfallen, wenn aus dem Langzeitkonto ausgezahlt wird. Bisher trugen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Insolvenz des Arbeitgebers das Risiko, die in der Vergangenheit geleistete Mehrarbeit vollstaendig zu verlieren. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel gab es keine gesetzliche Moeglichkeit, das erworbene Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dies haben wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen fuer die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen praktikabler und sicherer gemacht.

Durch eine klarere Fassung der Definition, einer nachhaltigen Verbesserung des Insolvenzschutzes von Wertguthaben und durch ein besonderes Kuendigungsrecht ist die gesetzliche Regelung transparenter und sicherer geworden. Ein Schadenersatzanspruch fuer die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer bei fehlendem Insolvenzschutz sowie die Kontrolle durch die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Betriebspruefung sind wichtige neue Elemente im Gesetz.

Auch die Einfuehrung einer begrenzten Portabilitaet durch die Uebertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund vergroessert die Zeitsouveraenitaet der Beschaeftigten. Fuer die SPD war vordringlich, dass die Kapitalanlage von Wertguthaben beschraenkt wird. Wir haben das Boersenrisiko zugunsten der Sicherheit und Werterhaltung des angelegten Wertguthabens eingeschraenkt.

Im Gesetzgebungsverfahren ist es uns gelungen, die Schwellenwerte zur Sicherung und Uebertragung der Wertguthaben erheblich herabzusetzen. Von nun an koennen auch kleinere Guthaben von den Regelungen profitieren. Der Schwellenwert fuer den Insolvenzschutz wird auf eine monatliche Bezugsgroesse gesenkt. Auf einen Ausgleichszeitraum als Kriterium fuer das Eingreifen des Insolvenzschutzes wird ganz verzichtet. Bei der Wertgrenze fuer die Uebertragung der Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund wird der Wert auf das Sechsfache der monatlichen Bezugsgroesse abgesenkt. Die im Gesetz genannten Freistellungszwecke sollen bei Bezug von Kurzarbeitergeld gleichbehandelt werden, das heisst auch fuer Pflege und Erziehungszeiten muessen bei Kurzarbeit die Konten nicht verbraucht werden. Durch diese gesenkten Betraege haben mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Moeglichkeit, ihre Arbeitszeitkonten als Wertguthaben in Langzeitkonten zu sichern.
Kurzzeitkonten sind nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages und konnten daher im Gesetz nicht mit geregelt werden. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und kann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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