Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!
Berlin
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!
Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt [Glossar] erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Entwurf des Aktionsprogramms für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt führt die Bundesregierung ihren erfolgreichen Kampf gegen Schwarzarbeit [Glossar] und illegale Beschäftigung mit hoher Intensität fort. Das Aktionsprogramm enthält ein Bündel an Maßnahmen, hierzu gehören beispielsweise:
Die Einführung einer Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in Branchen, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind, um eine schnellere Identifikation der geprüften Person zu erreichen. Zugleich soll auf die noch bestehende gesetzliche Mitführungspflicht des nicht fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises verzichtet werden.
Damit korrespondieren soll eine bußgeldbewehrte Überprüfungspflicht des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer seine Ausweispapiere ordnungsgemäß mitführt. Nur soweit dies z.B. wegen fortlaufend wechselnder Einsatzorte nicht zumutbar ist, soll ein schriftlicher Hinweis des Arbeitgebers ausreichen.
Die Einführung einer Sofortmeldung in den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Wirtschaftsbereichen zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme. Gegenwärtig ist der Beginn einer Beschäftigung mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung zu melden. Dies führt dazu, dass bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit [Glossar] oft vorgebracht wird, der Betreffende sei erst sehr kurz beschäftigt und die Anmeldung werde innerhalb der gesetzlichen Frist noch erfolgen.
Durch die Änderung der Abgabenordnung [Glossar] soll die Überprüfbarkeit von elektronischen Registrierkassen und Taxametern verbessert werden. Die Einrichtung von dauerhaften Prüfungsstützpunkten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung auf einigen ausgewählten Großbaustellen. Von der dauerhaften Präsenz wird eine hohe Präventionswirkung ausgehen.
Die Maßnahmen werden die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erleichtern und damit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in unserem Land weiter zurückführen. Soweit die Umsetzung der Maßnahmen Gesetzesänderungen erfordern, wird das Gesetzgebungsverfahren nun zügig eingeleitet.
Bezahlbare legale Beschäftigung ist der beste Weg, um Schwarzarbeit zurückzudrängen. Die Bundesregierung beschreitet auch diesen Weg konsequent. Sie will den paritätisch finanzierten Beitragssatz zur Sozialversicherung [Glossar] dauerhaft unter 40 % halten und damit deutliche Impulse für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geben. Dieses Ziel ist bereits 2007 erreicht worden; die Reformen im Bereich des Arbeitsmarktes haben es ermöglicht, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 4,2 % zu senken; eine weitere Absenkung auf 3,3 % ist zum 1. Januar 2008 erfolgt.
Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Homepage des BMAS www.bmas.de
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