Neuausrichtung des EEG nicht konsequent genug

Berlin

Neuausrichtung des EEG nicht konsequent genug
DBV zur Verabschiedung des EEG in den Ausschüssen des Bundestages
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) werden zukünftig die Schwerpunkte der Förderung erneuerbarer Energien im Bereich Biogas stärker auf die energetische Nutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen und Nebenprodukten, wie z. B. Gülle, gelegt. Diese Neuausrichtung der Förderung der erneuerbaren Energien entspricht der grundsätzlichen Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und unterstützt auch zukünftig den enormen Beitrag der Landwirtschaft bei der Erzeugung erneuerbarer Energien. Bisher ungenutzte Potenziale zur Energiegewinnung in der Landwirtschaft könnten hiermit erschlossen und zudem ein Beitrag zum Ausgleich der Konkurrenz um Flächen für Nahrungsmittel, Futtermittel und nachwachsende Rohstoffe geleistet werden, erklärte der DBV anlässlich der heutigen Verabschiedung des EEG in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Gleichzeitig erhielten bereits bestehende Anlagen, die aufgrund enorm gestiegener Rohstoffkosten in Bedrängnis geraten sind, eine Perspektive in der Erzeugung erneuerbarer Energien.
Kritisch beurteilte der DBV jedoch, dass sich die Regierungsfraktionen nicht konsequent darauf verständigen konnten, zusätzliche Anreize für Energie vom Acker im Rahmen der Biogaserzeugung zu vermeiden. Auf deutliches Unverständnis stößt beim DBV zudem, dass mit der Novelle des EEG die Möglichkeit zur Förderoptimierung bei großen Biogasanlagen nicht wirkungsvoll verhindert wird. Damit sei nicht ausgeschlossen, dass die größenabhängigen degressiven Vergütungssätze des EEG durch Anlagensplitting bei der Gaseinspeisung umgangen würden.
Letztlich forderte der DBV, dass die Novelle im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit in Kraft treten müsse.

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