Aufsichtsrats-Panel fragt nach Voraussetzungen für Mandatsübernahme
Aufsichtsrats-Panel fragt nach Voraussetzungen für Mandatsübernahme
Wissen und Persönlichkeit zählen
Geraten große Unternehmen in die Krise, stehen neben den Vorständen meist auch die Aufsichtsräte in der Kritik. Aktionärsvertreter, Öffentlichkeit und Medien fordern immer öfter eine stärkere Mitverantwortung der Aufsichtsräte – und ihr entschiedeneres Einschreiten, wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen. Doch wie können Aufsichtsräte diesen Anforde-rungen gerecht werden? Welche Voraussetzungen müssen sie für ihr Amt mitbringen und was sollten die Auswahlkriterien sein?
Fachkompetenz, Branchenerfahrung und – vor allem bei Familiengesellschaften – hohe soziale Kompetenz sind wichtige Schlüssel zu einer guten Aufsichtsratstätigkeit. Dies geht aus dem aktuellen „Aufsichtsrats-Panel“ hervor, mit dem die Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt zum vierten Mal das Meinungsbild zu relevanten Themen der Unternehmensüberwachung erfasst hat. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurden 46 Panelteilnehmer, die als Aufsichtsräte 183 Gesellschaften überwachen, zu den Voraussetzungen für eine Mandatsübernahme befragt.
Die in der Auswertung zusammengefassten Erwartungen und Einschätzungen der befragten Experten spiegeln die anhaltende Diskussion über die Notwendigkeit einer qualitativ anspruchsvollen Besetzung und Mandatsausübung wider. Zur Frage, aus welchem Umfeld ein potenzielles Aufsichtsratsmitglied kommen bzw. in welcher Beziehung es zu der zu überwachenden Gesellschaft stehen sollte, vertraten zwei Fünftel (43,5 Prozent) die Ansicht, dass Branchenbezug sowie persönliche Netzwerke wesentlich seien, um ein Mandat erfolgreich wahrnehmen zu können. Bei der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien sollte nach Ansicht der Mehrheit (76,1 Prozent) darauf geachtet werden, dass durch die unterschiedliche Fachexpertise einzelner Mitglieder ein sinnvoller Kompetenzpool gebildet werden könne.
Bei anderen Themen zeigt das aktuelle „Aufsichtsrats-Panel“, dass es schwierig ist, pauschale Auswahlkriterien zu nennen. Zehn der Befragten sprachen sich für das Kriterienbündel „Qualifikation und Ferne zur Gesellschaft“ aus, während 17 der Befragten die Kombination „Qualifikation und Nähe zur Gesellschaft“ bevorzugten.
Die durch das Aktiengesetz voraussichtlich ab 2010 vorgeschriebene zwingende Wahl eines „in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung“ erfahrenen Aufsichtsratsmitglieds in allen kapitalmarktorientierten Gesellschaften wird von drei Vierteln (76,1 Prozent) der Befragten begrüßt. Kritisiert wird allerdings die unscharfe Definition der Qualifikation. Zudem sehen Kritiker darin einen Eingriff in die Besetzungsfreiheit der Anteilseigner. Dessen ungeachtet befürworten mehr als zwei Drittel (69,6 Prozent) der Panelteilnehmer im Grundsatz die Anwendung dieser Besetzungsvorschrift auch auf nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Diese Experten sollten dann überwiegend als Prüfungsausschuss-vorsitzende agieren. Die individuellen Antworten zu weiteren wichtigen Eignungskriterien lassen sich in vier Bündel zusammenfassen: zeitliche Verfügbarkeit und Integrität, professionalisiertes Auswahlverfahren unter Berücksichtigung des Portfolio-Gedankens, erfahrungsbasierte Expertise und ergänzendes spezifisches Wissen wie Human-Ressource-Kompetenz, Mitbestimmungserfahrung, Loyalität und emotionale Kompetenz.
Die Tatsache, dass viele Fragen zu ambivalenten Bewertungen führten, sieht Professor Dr. Dr. Manuel R. Theisen, geschäftsführender Herausgeber von „Der Aufsichtsrat“, nicht als Nachteil an: „Aufsichtsratsarbeit erfordert neben Wissen und Erfahrung vor allem Persönlichkeit“. Mit den Ergebnissen der vierten Aufsichtsrats-Befragung, die in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ (Erscheinungstermin: 17. November 2008) veröffentlicht werden, liegt ein weiteres Stimmungsbild zu aktuellen Fragen der Überwachungsfunktion und -arbeit in der Praxis vor. Das Anfang 2007 eingerichtete Panel ist bereits den Fragen „Aufsichtsratsbesetzung und Compliance/Ombudsmann sowie Fraud-Prävention“, „Rechnungslegung und IFRS sowie Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern und Dritten“ und „Information und Berichterstattung des Aufsichtsrats“ nachgegangen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des vierten Panels erhalten Sie auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de.
Kontakt:
Dr. Annette Fuhr
Tel.: 0211.887 1448
Fax: 0211. 887 97 1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de
Der Aufsichtsrat
Die Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.aufsichtsrat.de.
BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund 2.000 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen – vom Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen. BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO International, der einzigen der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen, voneinander unabhängigen Gesellschaften mit rund 31.500 Mitarbeitern in 110 Ländern.346452