Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung mit neuer Sonderregelung
Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung mit neuer Sonderregelung
Bad Windsheim (ARCD) – Die Bundesregierung verfährt immer häufiger nach dem Grundsatz von Konrad Adenauer: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“. Jüngstes Beispiel für das Hin und Her in der Großen Koalition ist das Thema Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zur Ankurbelung der Autokonjunktur. Ein Anfang letzter Woche verkündeter Beschluss der Bundesregierung wurde schon nach wenigen Stunden durch eine neue Regelung ersetzt. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) stellt anhand der Auskünfte durch den Regierungssprecher Thomas Steg und den Sprecher des Finanzministeriums, Thorsten Albig, die neue Regelung dar – in der Hoffnung, dass sie nun Bestand hat! Für Kraftfahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen werden (nicht der Erwerb, nicht der Kaufvertrag, sondern die Zulassung ist maßgeblich!), gibt es bei der Abgasstufe Euro4 eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei den Euro5- bzw. Euro6-Abgasstufen eine Steuerbefreiung von maximal zwei Jahren. Auch für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro5 erworben haben, wird es im Jahr 2009 als „einmalige Sonderregelung“ eine Steuerbefreiung geben. Die Kfz-Ämter in Deutschland genehmigen diese neue Euro5-Abgasstufe seit dem Sommer, und wer sich im Vorgriff auf entsprechende Entscheidungen für solche emmissionsärmere Fahrzeuge entschieden hat, kommt in den Genuss dieser Regelung. Die Ausfälle wegen der Steuerbefreiung schätzt die Bundesregierung auf 380 Mio. Euro im Jahr. Ab dem 1. Januar 2011 soll dann eine CO2-basierte Steuer kommen. Für die Zwischenzeit ab Juli 2009 plant die Bundesregierung eine „Anschlussregelung“, bei der schon „stärker ökologische Aspekte“ berücksichtigt sind. Dafür sind verschiedene „Maßnahmen und Instrumente im Gespräch“. Es gibt allerdings noch keine Festlegung, und im Kabinett haben einzelne Maßnahmen bei den Beratungen „noch keine Rolle gespielt“, lautet die Auskunft der beiden Sprecher. Der ARCD kritisiert, dass die seit langem angekündigte und immer wieder verschobene CO2-basierte Kfz-Steuer erst im Jahr 2011 kommt nach einer erneuten Zwischenlösung ab Juli 2009! Die Unentschlossenheit und Wankelmütigkeit der Bundesregierung trage zur weiteren Verunsicherung der Autofahrer bei und gefährde die ohnedies schon fragwürdige konjunkturelle Wirkung der Kraftfahrzeugsteuer- Befreiung für umweltfreundliche Neuwagen.
Silvia Schöniger
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