Hinweise für Bürger bei fehlerhafter Steueridentifikationsnummer
Hinweise für Bürger bei fehlerhafter Steueridentifikationsnummer
Betroffene sollten sich an Meldebehörden wenden
Anlässlich der teilweise noch immer bestehenden Unklarheiten, was bei falschen Eintragungen bei der Steueridentifikationsnummer zu tun ist, erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Bei der neuen Steueridentifikationsnummer kommt es leider teilweise zu falschen Eintragungen in den Mitteilungsschreiben, so wurde z. B. bei einigen Vertriebenen ein ausländischer Geburtsort eingetragen, obwohl sie im damaligen Deutschen Reich geboren wurden und damit Deutsche sind.
Hintergrund der falschen Eintragungen ist, dass das Bundeszentralamt für Steuern, welches für die Erstellung der Mitteilungsschreiben zuständig ist, die Daten hierfür von den Meldebehörden übermittelt bekommt und diese verwendet, ohne sie auf Richtigkeit zu überprüfen.
Die fehlerhaften Daten in den Schreiben beruhen also auf ursprünglich falschen Eintragungen bei den Meldebehörden. Auf die Vergabe der Identifikationsnummer hatten diese Daten jedoch keinen ursächlichen Einfluss. Mit der Bekanntgabe sollte die einmalige Chance aufgegriffen werden, allen Bürgern mitzuteilen, welche Eintragungen über sie bei den Meldebehörden gespeichert sind, um ihnen die Möglichkeit einer Korrektur zu geben.
Da das Bundeszentralamt nicht zur Berichtigung der Meldedaten befugt ist, müssen sich die Bürger an die im Mitteilungsschreiben unter „Rücksendeadresse“ genannte Stelle – im Regelfall ist das die für sie zuständige Meldebehörde – wenden und eine Korrektur der Daten verlangen. Die Meldebehörde übermittelt diese dann elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern, womit die Aktualität der dortigen Datenbank ebenfalls gewährleistet ist.
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