Ministerin Kuppe dankt Abgeordneten für Freigabe der Sportfördermittel

Magdeburg

Ministerin Kuppe dankt Abgeordneten für Freigabe der Sportfördermittel

Der Finanzausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Sportfördermittel für 2009 in Höhe des Ansatzes im Haushaltsplan komplett freigegeben. Damit stehen für die Arbeit des Landessportbundes und der Vereine im Land rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Sportministerin Dr. Gerlinde Kuppe dankte den Abgeordneten. Sie erklärte nach dem Ausschuss: „Die Freigabe der Haushaltsmittel markiert einen Neubeginn in der Sportförderung Sachsen-Anhalts. Landessportbund und Sozialministerium haben in gemeinsamer Arbeit die Grundlagen dafür geschaffen. Die Sportorganisation hat ihre Verbandsstrukturen neu geordnet, das Ministerium hat Richtlinien zur Sportförderung aufgestellt, die jetzt für die Veröffentlichung vorbereitet werden.“

Kuppe dankte der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Ministerium und LSB unter der Leitung von Staatssekretärin Prof. Dr. Christiane Dienel und LSB-Präsident Andreas Silbersack. „Wir haben uns gemeinsam auf den Weg gemacht, die Vergangenheit aufzuarbeiten, Fehler zu korrigieren und Grundlagen zu schaffen für eine neue, tragfähige Struktur der Sportförderung. Die Arbeitsgruppe hat dieses Ziel erfolgreich erreicht“, sagte Kuppe.

Zugleich verwies die Ministerin auf die noch anstehenden Aufgaben. Insbesondere geht es um die Aufarbeitung von finanziellen Altlasten. Die im Raum stehende Summe ist beträchtlich. Der Finanzausschuss folgte dem Votum des Sozialausschusses und ermächtigte die Landesregierung, bis zum 31. Dezember 2009 gänzlich von der Vollstreckung fälliger Rückforderungsansprüche Abstand nehmen zu können. Kuppe dazu: „Würden wir jetzt Geld zurückfordern, gerieten die Neuordnung der Sportförderung und die Neuaufstellung der Sportstrukturen in Gefahr. Das will ich nicht.“ Zugleich wurde der LSB aufgefordert, bis Mitte 2009 einen Sanierungs- und Konsolidierungsplan fertig zu stellen. Auszahlungen ab Juli 2009 erfolgen laut Richtlinie allein, wenn eine Konsolidierungsvereinbarung geschlossen worden ist.

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