SWR wird die Detail-Kritik der Landesrechnungshöfe sorgfältig prüfen

Stuttgart

SWR wird die Detail-Kritik der Landesrechnungshöfe sorgfältig prüfen

Stuttgart. Der Südwestrundfunk wird den Berichtsentwurf der Rechnungshöfe von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Senders in den Jahren 2003 bis 2006 gründlich prüfen und zu den darin enthaltenen Aussagen umfassend Stellung nehmen. Dies kündigte SWR- Intendant Peter Boudgoust am 19. November 2008 in Stuttgart an. In einer ersten Stellungnahme erklärte Boudgoust, dass die Rechnungshöfe bei aller Detailkritik dem Sender ein kontinuierliches Optimierungsbestreben bescheinigen. Boudgoust: „Wir haben unter erheblichen Mühen zwei mittelgroße Sender zu einem großen Medienunternehmen fusioniert. Und dabei haben wir erhebliche Summen eingespart: In der Gebührenperiode 2001 bis 2004 waren es 27 Mio. EUR, und in der aktuellen Periode von 2005 bis dato sogar noch einmal 61 Mio. EUR. Damit kommen wir insgesamt auf Einsparungen in Höhe von über 90 Mio. EUR. Das gesparte Geld haben wir ins Programm investiert – mit dem Ergebnis, dass der SWR heute sogar noch mehr regionale Berichterstattung bietet als seine Vorgängeranstalten.“ Und vor diesem Hintergrund sei auch dieser Bericht der Landesrechnungshöfe einzuschätzen.

Hinsichtlich der von den Rechnungshöfen beanstandeten 14 neu geschaffenen Stellen für ARD.de, merkte Verwaltungsdirektor Viktor von Oertzen an, dass eine kritikfähige Ausweitung von Stellen aus Sicht des SWR lediglich dann vorgelegen hätte, wenn diese auch zu einem Anstieg der Gesamtpersonalkosten geführt hätte. Da in diesem Fall jedoch – aus arbeitsrechtlichen Gründen – lediglich freie in feste Arbeitsverhältnisse umgewandelt wurden, wodurch die bisherigen Honorarzahlungen entfallen seien, sei die Maßnahme kostenneutral. Von Oertzen: „Die Gesamtpersonalkosten sind durch dieses Vorgehen nicht gestiegen“. Außerdem handele es sich bei ARD.de um eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD. Die von den Rechnungshöfen geforderte Ausweisung dieser Planstellen im SWR Stellenplan sei damit nicht sachgerecht, da lediglich 18,25 % der Aufwendungen beim SWR verbleiben.

Boudgoust erklärte, dass sich der SWR entgegen der Darstellung der Rechnungshöfe, in der Vergangenheit an den Tarifabschlüssen des Öffentlichen Diensts (Länder) orientiert habe und dies auch in Zukunft tun werde. Es sei nicht korrekt, isoliert Einzelkomponenten der jeweiligen Tarifabschlüsse zu vergleichen. Boudgoust: „Entscheidend ist das jeweilige finanzielle Gesamtvolumen.“ Dabei liege der SWR bei beiden vom Rechnungshof in die Analyse einbezogenen Tarifabschlüssen im Gesamtvolumen deutlich unter den Ergebnissen des Öffentlichen Dienstes. Boudgoust betonte, dass es in der Tarifautonomie des SWR und seiner Tarifpartner liegen müsse, ob man sich bei der Umstrukturierung der Gehaltsbestandteile dem Öffentlichen Dienst anschließe oder anderweitige anstaltsspezifische Ausprägungen mit gleichem oder sogar niedrigerem Kostenvolumen als richtig erachte.

Auch der Vorsitzende des SWR-Verwaltungsrates, Ulrich Müller, stellte in einer ersten Einschätzung fest, dass die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes entgegen der Darstellung der Rechnungshöfe wirkungsgleich vom SWR übernommen worden seien.

Zum Thema tarifliche Erhöhung für freie Mitarbeiter sagte von Oertzen: „Das Ergebnis der Rechnungshöfe suggeriert, dass die Anhebung der Effektivhonorare um die tariflich vereinbarte Erhöhung zu entsprechenden Mehrausgaben führt. Das ist jedoch nicht der Fall.“ Zwar erführen die Nettobudgets eine in der Regel jährlich stattfindende Erhöhung; diese orientiere sich aber an der aktuellen Haushaltslage und nicht an dem voraussichtlichen Mehrbedarf auf Grund von Honorarerhöhungen. Damit seien die Bereiche in der Regel gezwungen, Honorarerhöhungen aus dem vorgegebenen Nettobudget zu bestreiten und gegebenenfalls durch andere Einsparungen zu kompensieren.

Zum Hinweis der Prüfer auf die Kalkulationen zu den Fernsehproduktionen, verweist der Intendant darauf, dass es sich – wie in der Filmindustrie üblich – um Kostenschätzungen handele. Während der Produktion würden diese Kalkulationen aufgrund der tatsächlichen Drehbedingungen Detailanpassungen unterzogen. Insgesamt weist der SWR darauf hin, dass die „Tatort“-Folgen mit der Beteiligung der Maran Film um mehr als 100.000 EUR pro Film billiger geworden sind.

Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit der Tochterfirma Maran stellt der SWR fest, dass der SWR die Einwendungen der Rechnungshöfe bereits vor den Prüfern erkannt und aufgrund dessen seine Zusammenarbeit mit der Maran im Hinblick auf die Stoffentwicklung ausgerichtet hat. Die Redaktion, die früher die Filme selbst entwickelte und abnahm, ist heute eine effiziente Kontrollinstanz des Produzenten, die bei so aufwendigen Produktionen auch unverzichtbar ist. Alle Entscheidungen werden nach dem Vier-Augen-Prinzip von einer Seite (Maran Film) getroffen und von der anderen Seite (Redaktion) gegengeprüft.

Die Feststellung der Rechnungshöfe zum Thema Senderanmietung erweckt den Eindruck, dass der SWR überzählige Sender angemietet habe. Dazu Verwaltungsdirektor von Oertzen: „Von den aufgeführten 1.182 Senderstandorten wurde im Zuge der Umstellung auf DVB-T Ende 2008 bei mehr als der Hälfte der Sender die vertragliche Anmietung gekündigt.“ Ein weiteres Viertel der angemieteten Sender diene zusätzlich der Nutzung durch Dritte und könne deshalb nicht einseitig durch den SWR beendet werden. Darüber hinaus würden nur dort Senderanmietungen vorgenommen werden, wo andere Lösungen nicht sinnvoll seien. Verlagerungen von Senderstandorten könnten nur dann durchgeführt werden, wenn sie primär mit den im nationalen und internationalen Frequenzplan festgelegten Merkmalen neu koordiniert werden könnten und zugleich für die zu versorgenden Teilnehmer eine Verbesserung erzielt werden könne.

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Ariane Pfisterer
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