Abgeltungsteuer: Depotgebühren 2008 noch als Werbungskosten anrechenbar
Übergangsregelung zur Einführung der Abgeltungsteuer: Depotgebühren 2008 noch als Werbungskosten anrechenbar
Versand von Jahresdepotauszug und Depotgebührennachweis bis 31.01.2009 notwendig; dwpbank hat Großprojekt Abgeltungsteuer erfolgreich für ihre Kunden umgesetzt
Im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer besteht eine Übergangsregelung für die Anrechnung der Depotgebühren in der Einkommensteuerveranlagung 2008. Darauf weist die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) hin. Soweit die Depotgebühren den Depotkunden bis zum 31. Januar 2009 belastet werden, können sie die Depotgebühren noch steuerlich wirksam als Werbungskosten in der Steuererklärung 2008 geltend machen. Die dwpbank gibt den ihr angeschlossenen Banken und Sparkassen die technische Möglichkeit, die entsprechenden Dokumente rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sodass ein Versand an die Kunden bis zum 31. Januar 2009 erfolgen kann. Aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 sind zwar umfangreiche Systemanpassungen und Abnahmetests nötig, die dwpbank hat sich aber hierauf gut vorbereitet und kann so problemlos und fristgerecht die Umsetzung sowie die Aufbereitung der Depot-Dokumente zum Jahresende sicherstellen.
Karl-Martin im Brahm, Mitglied des Vorstands der dwpbank, erläuterte hierzu am Mittwoch auf der Abgeltungsteuerkonferenz im Rahmen der Euro Finance Week in Frankfurt am Main: „Banken und Sparkassen, die ihr Wertpapiergeschäft über die dwpbank abwickeln, bieten wir die Möglichkeit, dass sie ihren Endkunden die entsprechenden Jahresdepotauszüge nebst Depotgebührenausweis rechtzeitig zur Verfügung stellen. Auch bei der Vorbreitung unserer Systeme und Prozesse auf die Einführung der Abgeltungssteuer befinden wir uns voll im Zeitplan, sodass eine rechtzeitige und reibungslose Realisierung der Anforderungen von unserer Seite gewährleistet ist.“ Zur Umsetzung der Abgeltungsteuer für die Kunden der dwpbank ergänzte er: „Bei diesem Projekt konnten wir die Vorteile des Outsourcings im Wertpapiergeschäft voll ausspielen. Die dwpbank hat die Umsetzung der Abgeltungsteuer im Wertpapierbereich für rund 400 direkte Kunden und damit für 1.600 Finanzinstitute mit rund 8,6 Mio. Wertpapierdepots in Deutschland zentral übernommen. Der Investitionsaufwand für die gesetzliche Anforderung beträgt in der dwpbank über 10 Mio. EUR und wird nicht in Form von Preiserhöhungen an die angeschlossenen Banken weitergereicht.“
Über die dwpbank:
Die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) ist Marktführer in der deutschen Wertpapierabwicklung. Die Eigentümerstruktur setzt sich gleichberechtigt aus Instituten des genossenschaftlichen FinanzVerbunds und aus der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen. Mehr als 400 direkte Kunden mit rund 1.600 Instituten nutzen sektorübergreifend die Prozess- und Systemdienstleistungen rund um die Wertpapierabwicklung. Die dwpbank betreut insgesamt rund 8,6 Mio. Depots und bündelt das Wertpapiergeschäft im genossenschaftlichen FinanzVerbund über die beiden Zentralbanken, mehr als 80 Prozent der Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft für Sparkassen und Landesbanken sowie die Wertpapierabwicklung für rund 35 Institute im Segment der Privat- und Geschäftsbanken, darunter Dresdner Bank und Postbank.
Pressekontakt:
Thomas Strelow
Telefon: 069 5099-1040
E-Mail: thomas.strelow@dwpbank.de
Hinrich Stoldt
Telefon: 069 5099-3044
E-Mail: hinrich.stoldt@dwpbank.de
Internet: http://www.dwpbank.de/347020