Erbgang in der Land- und Forstwirtschaft weitestgehend erbschaftsteuerfrei

Berlin

Erbgang in der Land- und Forstwirtschaft weitestgehend erbschaftsteuerfrei

Sonnleitner: Erfolg eines intensiven Einsatzes des Berufsstandes

Anlässlich der heute erfolgten abschließenden Lesung des Erbschaftsteuerreformgesetzes im Deutschen Bundestag bezeichnete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, die Reform als akzeptables Ergebnis: „Mit der ab nächstem Jahr geltenden neuen Erbschaftsteuer wurden Regelungen gefunden, die den Belangen der Land- und Forstwirtschaft und dem Eigentum im ländlichen Raum Rechnung tragen. Das ursprünglich zu befürchtende erbschaftsteuerliche Fiasko bei der Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird es nicht geben. Hofübergaben werden auch ab 2009 weitestgehend ohne erbschaftsteuerliche Belastungen möglich sein. Dies ist ein klarer Erfolg unseres intensiven Einsatzes und geschlossenen Auftretens als Berufsstand.“

Sonnleitner erklärte, dass der Berufsstand den Gesetzgeber durch plausible und hartnäckige Argumentation überzeugen konnte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe weiterhin unter Ertragsgesichtspunkten zu bewerten. „Durch die sachgerechte Bewertung und mit den im Gegensatz zu den ursprünglich vorgesehenen überlangen Fortführungsfristen nun deutlich praxistauglicheren sieben- bzw. zehnjährige Fristen, während der die Erbschaftsteuer abgeschmolzen wird, müssen Hofübergaben bei Betriebsfortführung keine Erbschaftsteuerbelastung fürchten“, so Sonnleitner. Anzuerkennen sei auch, dass nahezu sämtliche landwirtschaftlichen Verpachtungsfälle, auch die „gleitende Hofübergabe“, in die Begünstigung einbezogen werden.

Angesichts der insgesamt angemessenen Lösung für die Land- und Forstwirtschaft müsse man wohl oder übel mit dem Wermutstropfen leben, dass das neue Erbschaftsteuerrecht nicht einfacher werde. Insgesamt gelte: „Ob Milchviehbetrieb, Ackerbauer, Sauenhalter, Ökobetrieb, Gärtner, Forstwirt oder Verpächter, für sie alle wurde eine Lösung gefunden, land- und forstwirtschaftliches Vermögens zu zumutbaren Bedingungen auf die nächste Generation zu übertragen.“ Präsident Sonnleitner dankte ausdrücklich Politikern von CDU und CSU für ihren monatelangen Einsatz, der im Sinne der berufsständischen Forderungen darauf abzielte, dass Familienbetriebe in Deutschland ohne Sonderlasten generationenübergreifend weiterbewirtschaftet werden können. Sonnleitner anerkannte aber auch das Verständnis der SPD für die Anliegen der Landwirtschaft.

Nach der Verabschiedung im Bundestag soll der Bundesrat am 5. Dezember 2008 in einer Sondersitzung der Erbschaftsteuerreform zustimmen. Danach soll das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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