Bestandsschutz für Altanlagen
Bestandsschutz für Altanlagen
Der Bundesrat fordert Bestandsschutz bei der Vergütung bereits bestehender Biogasanlagen. Er möchte deshalb die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in einem Punkt ändern. Konkret setzen sich die Länder mit ihrem heute beschlossenen Gesetzesantrag dafür ein, dass für Altanlagen weiterhin eine fixe Einspeisevergütung gezahlt wird. Die EEG-Novelle sieht hingegen vor, dass sich die Höhe des Entgelts künftig nach der Leistung bemisst. Die Länder befürchten, dass sich die Vergütung für viele dieser Einrichtungen durch die Neuregelung so erheblich verringert, dass sie in ihrer Existenz gefährdet sind.
Mit dem Vorstoß greift der Bundesrat eine Forderung auf, die er bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des EEG geäußert hatte.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Drucksache 824/08 (Beschluss)
URL: http://www.bundesrat.de348477