Investitionszulage bis 2013 verlängert

Berlin

Investitionszulage bis 2013 verlängert

Wichtiger Beitrag zum weiteren wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands

Anlässlich der Verabschiedung des Investitionszulagengesetzes 2010 im Bundestag und der heutigen Zustimmung durch den Bundesrat erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz MdB und das Mitglied im Finanzausschuss, Manfred Kolbe MdB:

Das Investitionszulagengesetz 2010 verlängert die Ende 2009 auslaufende Förderung bis 2013. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum weiteren wirtschaftlichen Aufbau Ostdeutschlands und bietet einen Anreiz für betriebliche Investitionen im Fördergebiet. Die Investitionszulage ist eines von vielen hervorragenden Beispielen für gelebte innerdeutsche Solidarität.

Dabei ist es den Koalitionsfraktionen unter maßgeblichem Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gelungen, die Förderlücke an der Nahtstelle zwischen bisher geltendem Gesetz und dem neuen Investitionszulagengesetz zu schließen sowie auch weiterhin die Branchen Recycling, Verlagswesen und Teilbereiche handwerklicher Tätigkeiten (Bautischler/-schlosserei und Reparatur von Telekommunikationsgeräten) in die Förderung einzubeziehen.

Die Förderhöhe ist degressiv ausgestaltet. Die Fördersätze der Grundzulage für Erstinvestitionen sollen von 12,5 Prozent im Jahre 2009 um jährlich 2,5 Prozent bis zum Jahre 2013 abgesenkt werden, für kleinere und mittlere Unternehmen von 25 Prozent um je 5 Prozent.

Die Koalitionsfraktionen haben deshalb die Bundesregierung aufgefordert, die Degression der Investitionszulage Ende 2011 zu überprüfen, wenn das wirtschaftliche Wachstum im Fördergebiet weiterhin unter dem gesamtdeutschen Durchschnitt bleibt.

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