Höhere Zollfreimengen im Reisegepäck
Höhere Zollfreimengen im Reisegepäck
Bad Windsheim (ARCD) – Seit 1. Dezember gelten für Reisende neue Höchstgrenzen bei der Einfuhr von Waren und Reisemitbringseln aus Drittländern der EU und Steuerfreizonen wie den Kanarischen Inseln. Der bislang geltende Freibetrag von 175 Euro wurde für See- und Flugreisende auf 430 Euro, für Reisende im Straßen- und Binnenwasserverkehr auf 300 Euro angehoben. Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee wurden abgeschafft, die Freimenge für Wein (ausgenommen Champagner und ähnliche Schaumweine) wurde von 2 auf 4 Liter erhöht. Für Bierliebhaber gilt fortan gar eine Höchstmenge von 16 Litern. Diese Mengen können nun zusätzlich zu 1 Liter „harter“ Getränke über 22 % Alkohol oder 2 Liter unter 22 % eingeführt werden. Für Treibstoff gilt: Ein voller Tank und maximal zusätzlich 10 Liter im Kanister sind zollfrei erlaubt. Für alles, was über diesen Werten liegt, muss eine Zollgebühr und eventuell die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Neu ist allerdings auch, dass die Mitgliedsstaaten niedrigere Mengen bei Tabakwaren festsetzen können. Im Rahmen der nationalen Gesundheitspolitik können die Freimengen für Tabakerzeugnisse auf 40 Zigaretten (oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak) herabgesetzt werden. Für die Einfuhr nach Deutschland gilt aber nach wie vor: maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. Der geringere Freibetrag für Reisende im Straßen- und Flussverkehr soll eine intensive Einfuhrtätigkeit an jenen Landesgrenzen zu Drittstaaten unterbinden, deren Preisniveau erheblich unter jenem des angrenzenden EULandes liegt.
Silvia Schöniger
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