EU-Kommission will Arzneimittelrichtlinie ändern: Spitzenverbände warnen vor einer Aushöhlung…

Siegburg

EU-Kommission will Arzneimittelrichtlinie ändern: Spitzenverbände warnen vor einer Aushöhlung des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Gemeinsame Presseerklärung Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Siegburg, 9. Dezember 2008

Siegburg. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen kritisieren scharf die von der EU-Kommission geplante Lockerung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Es müsse Sache des behandelnden Arztes bleiben, über die optimale Arzneimitteltherapie zu entscheiden. Eine bessere Information von Patienten über Vorteile und Risiken von Arzneimitteln müsse durch neutrale, von der Pharmaindustrie unabhängige Informationsquellen sichergestellt werden. Es sei daher falsch, Pharmaherstellern künftig zu erlauben, in Printmedien und auf Websites über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu „informieren“. Damit werde unter dem falschen Etikett „Information“ letztendlich der Pharmaindustrie die Möglichkeit zur Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel eröffnet, erklärten die Spitzenverbände. Eine umfassende Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten sei von Herstellern, die ihr Produkt verkaufen wollten, nicht zu erwarten.

Wichtig für den Verbraucherschutz seien gute zielgruppengerichtete Informationen für die Patienten, die durch unabhängige Einrichtungen (wie das IQWiG in Deutschland) entwickelt und verbreitet werden. Dieser Weg müsse europaweit gefördert werden, betonen die Spitzenverbände. Sie fordern deshalb eine entsprechende Nachbesserung des EU-Pharmapakets.

Dass die geplante Änderung der bestehenden EU-Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Schutzes vor Arzneimittelfälschungen, wie sich nun abzeichnet, wohl nicht in der ursprünglichen Form vorgelegt wird, begrüßen die Spitzenverbände. Nach ihrer Ansicht hätte ansonsten ein Ende der Arzneimittel-Re- und -Parallelimporte aus anderen EU-Staaten nach Deutschland gedroht. Denn durch die ursprünglich geplante Regelung wären Reimporteure von Arzneimitteln künftig gezwungen gewesen, von den Herstellern Genehmigungen zum Beispiel zur Öffnung von Originalpackungen und zum Austausch etwa von griechischen Beipackzetteln durch deutschsprachige einzuholen. Damit hätte man es den Herstellern überlassen, ob sie durch solche Genehmigungen ihre hohen Preise unter Wettbewerbsdruck setzen wollten. Re- und Parallelimporte wären unter diesen Bedingungen vermutlich praktisch vom Markt verschwunden und den Patienten hätten dadurch erheblich Mehrkosten gedroht.

Dass eine Änderung der EU-Richtlinie in diesem Sinne nicht nachvollziehbar ist, zeige auch die heftige politische Diskussion, die nach Bekanntwerden dieser Pläne entbrannt sei. Diese habe dann auch dazu geführt, dass die Europäische Kommission nun wohl eine andere Regelung in Betracht zieht, die eine Wiederversiegelung von Arzneimitteln nach dem Umverpacken durch Reimporteure möglich macht. Diese Lösung fände dann auch die Unterstützung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen. Denn dem Problem der Arzneimittelfälschungen sei sicherlich nicht mit einer de facto Verhinderung von Arzneimittel-Reimporten sinnvoll zu begegnen. Es bleibe festzuhalten, dass es Re- und Parallelimporte seit 1975 im Markt gibt. Vorfälle, die auf eine Beeinträchtigung der Arzneimittelsicherheit hingewiesen haben, seien bislang nicht bekannt. Vielmehr seien Re- und Parallelimporte im Markt sowohl bei Versicherten als auch Ärzten und Apothekern akzeptiert. Es handele sich um sichere Produkte, die auf dem bewährten Vertriebsweg von Großhandel und Apotheke an die Patienten gelangen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info

Federführend für die Veröffentlichung:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
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