Rechtliche Hürden in schwierigen Zeiten: Werbegeschenke bleiben entscheidende Maßnahme zur…
Rechtliche Hürden in schwierigen Zeiten: Werbegeschenke bleiben entscheidende Maßnahme zur Kundenbindung
Flein – Knappe Budgets und deutlich spürbarer Konkurrenzdruck in allen Branchen lassen Unternehmen bei der Suche nach erfolgreichen Kundenbindungsmaßnahmen einfallsreich werden. So erfreuen sich beispielsweise Kundengeschenke immer größerer Beliebtheit – nicht zuletzt weil insbesondere mit exklusiven Geschenkvariationen aus dem Hochpreissegment die Wertschätzung besonderer Geschäftsbeziehungen explizit und nachhaltig zum Ausdruck gebracht werden kann. Wer aber die rechtlichen Grundlagen überprüft, wird mit eher ernüchternden Fakten konfrontiert. So heißt es etwa im Paragraphen 299 des Strafgesetzbuches, dass gewährte oder versprochene Vorteile gegenüber Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs Strafen nach sich ziehen können.
„Dennoch sind und bleiben es gerade die exklusiven Geschenke, die natürlich die gewünschte Aufmerksamkeit erregen. Unternehmen, die anspruchsvoll sind, legen einen großen Wert darauf, wie sie sich präsentieren und was sie ihren Kunden schenken“, erläutert Rainer Schubert, Experte für exklusive Kundengeschenke und Geschäftsführer der cocos-promotions gmbh (www.cocos.de/exclusive). Der innovative Werbespezialist bietet neben den üblichen Werbegeschenken auch exklusive USB-Sticks an, die – auf Wunsch in Spezialanfertigung – mit Gold-, Silber- sowie anderen Edelumhüllungen versehen und mit Edelkristallen verziert werden.
Schubert beurteilt die hiesige Rechtslage grundsätzlich differenziert. „Es ist natürlich schade, dass der Gesetzgeber – wenngleich aus gutem Grund – oftmals nett gemeinte Gesten von vornherein kriminalisiert. Allerdings gelten die gesetzlichen Regelungen schließlich nicht für die Fälle, in denen alles lauter zugeht oder in denen es sich bei den Beschenkten um Verbraucher handelt“, bemerkt der Experte. Die besondere Wertschätzung, die durch einen exklusiven Werbeartikel zum Ausdruck gebracht wird, ist zudem schwer zu ersetzen. „Der Prestige-Wert, den ein außergewöhnliches Kundengeschenk wie ein vergoldeter USB-Stick nun einmal besitzt, wirkt zusammen mit dessen alltäglicher Verwendung durch den Kunden einprägsamer als jeder gelesene Werbe-Slogan“, ist der Geschäftsführer von cocos-promotions überzeugt.
Weitere Informationen unter www.cocos.de/exclusive
Über die cocos-promotions gmbh:
Die cocos-promotions gmbh mit Sitz in Flein ist seit 2003 auf technische und individuelle Kundengeschenke spezialisiert. 1992 als klassische Werbeagentur gegründet, zählt die cocos-promotions gmbh heute mit einer Auswahl von über 130 verschiedenen Memory-Sticks in über 5.000 Varianten zu den führenden Anbietern in Europa. Derzeit beschäftigt das Unternehmen 20 Mitarbeiter, die mit viel Engagement die technischen und individuellen Kundengeschenke für Industriekunden und Werbemittelhändler in ganz Europa fertigen
Internet: www.cocos.de/exclusive
Presse-Kontakt:
cocos-promotions gmbh
Talheimer Str. 32-d
D-74223 Flein
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