Erweiterte Herstellergarantie für Canon Großformatdrucker

Krefeld

Erweiterte Herstellergarantie für Canon Großformatdrucker

Canon hat seine Herstellergarantie für Großformatdrucker gegenüber gewerblichen Kunden erweitert. Wurde ein Canon Großformatdrucker (LFP) direkt oder über einen Vertriebspartner von Canon in Deutschland erworben, wird Canon auch im zweiten Jahr nach der Lieferung des Druckers die Mängel beheben, die nachweislich bereits beim Verkauf des Produktes vorhanden waren.

Die gesetzlichen Sachmängelhaftungsrechte können von gewerblichen Kunden zwölf Monate lang ab Lieferung der Sache geltend gemacht werden, soweit an dem gekauften Produkt nachweislich bereits beim Kauf ein Mangel vorhanden war. Ab sofort räumt Canon gewerblichen Kunden über diese gesetzliche Regelung hinweg eine Mängelbeseitigung für weitere zwölf Monate ein.

„Canon steht für hervorragenden Kundenservice und außergewöhnliche Produktqualität. Unsere Partner und Kunden profitieren von der Zuverlässigkeit und Langlebigkeit unserer Produkte. Diesen hohen Qualitätsanspruch unterstreichen wir erneut durch unsere erweiterte Herstellergarantie für Canon Großformatdrucker“, erläutert Peter Di Sano, Product Manager Service.

Zur Mangelbehebung im zweiten Jahr nach der Lieferung des Druckers werden die erforderlichen Teile kostenlos repariert oder ausgetauscht. Eine Reparatur wird nur dann in Rechnung gestellt, wenn der Kunde den Mangel selbst verursacht hat. Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien wie Tinte, Bedruckstoffe und Substrate. Weitergehende Sachmängelhaftungsrechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz werden nicht eingeräumt.

Um die Rechte aus dieser Garantie zu erhalten, ist eine Online-Registrierung des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf erforderlich. Erfolgt diese Anmeldung nicht fristgerecht, sind die Rechte aus dieser Garantie nicht entstanden. Für die Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss sich der Kunde innerhalb des Garantiezeitraumes an seinen Verkäufer wenden. Die Garantie gilt für alle Canon Großformatdrucker (LFP), die in Deutschland erworben wurden. Gebrauchte Großformatdrucker sind von der Regelung ausgeschlossen.

„Zusätzlich haben Kunden die Möglichkeit, die Herstellergarantie über einen entgeltlichen Servicevertrag zu verlängern und deren Umfang zu erweitern“, so Peter Di Sano.

Darüber hinaus bietet Canon seinen Kunden bereits seit November 2007 eine einjährige Garantie für den Druckkopf PF-03 ab dem Kaufdatum des Druckkopfs.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Britta Giesen
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