Unternehmer haften für Mitarbeiter auf Geschäftsreisen

Hamburg

Unternehmer haften für Mitarbeiter auf Geschäftsreisen
Kosten- und Risiko-Falle bei Versicherungsabschluss
Hamburg, 10. Juni 2008. Immer mehr deutsche Unternehmen dehnen ihre Geschäftsaktivitäten ins Ausland aus. Und so ist es nicht verwunderlich, dass hiesige Firmen im Jahr 2007 mit Rekordumsatz und einer Zuwachsrate von 8,5 Prozent erneut Exportweltmeister wurden. Basis für diesen Erfolg sind die zahlreichen Geschäftsreisen. Und hier greifen zwei weit verbreitete Irrtümer. Zum einen wird immer wieder davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer mit dem bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz ausreichend versichert sind – auch im Ausland. Und zum anderen wird all zu oft vergessen, dass der Arbeitgeber bei Krankheit der Mitarbeiter im Ausland gemäß § 17, Sozialgesetzbuch V, voll für die entstehenden Kosten haftet. Das kann für den Arbeitgeber teuer werden. Doch auch wenn ein entsprechender Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, gilt es, mit spitzem Stift zu rechnen, ob hier nicht eine Überdeckung vorliegt und zu viel gezahlt wurde.
Grundsätzlich werden durch die gesetzlichen Krankenlassen nur jene Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären. Das gilt auch für Geschäftsreisen. In der Praxis bedeutet das: ein durchschnittlicher Beinbruch in Deutschland beläuft sich kostenseitig auf rund 2.000 Euro, in Amerika auf ca. 7.000 Euro. Die Differenz trägt gemäß deutschem Sozialgesetz bei Geschäftsreisen der Arbeitgeber. In diesem Fall also 5.000 Euro. Ein möglicher Rücktransport ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Was sollte ein Arbeitgeber also tun, wozu ist er verpflichtet?
„Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht. Und aus dieser heraus ist er verpflichtet, nicht nur über die jeweiligen Länderrisiken, wie beispielsweise Malaria, zu informieren, sondern auch für die nötige Sicherheit bei Geschäftsreisen zu sorgen. Dazu gehört eben auch, für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls vorzusorgen“, erläutert Marc Fritzen, Bereichsdirektor Vertrieb bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG. „Der richtige Reiseschutz ist von Land und Region abhängig. Doch eine Auslandsreise- Krankenversicherung ist immer unumgänglich“. Vor dem Firmen- Abschluss eines Versicherungspaketes empfiehlt Experte Fritzen jedoch eine genaue Angebotsprüfung, da hier eine Kosten- und Risiko- Falle lauert: „Unternehmensseitig sollte genau geprüft werden, welcher Versicherungsschutz richtig und wichtig, was überflüssig ist und wie viel gereist wird. Das ist oft schwer zu fassen, und darum beruhen die meisten Verträge in diesem Bereich auf Schätzungen. Wird zu großzügig geschätzt, zahlt der Unternehmer zuviel. Sind die Reisetage zu niedrig veranschlagt, kann es passieren, dass die Versicherung letztendlich im Schadensfall nicht greift, da die Reisetage mit Versicherungsschutz schon ‚verbraucht’ wurden“, weiß der Versicherungsspezialist aus seiner langjährigen Praxis zu berichten. Und das kann teuer werden. Die HanseMerkur Reiseversicherung geht darum einen anderen Weg: Mit dem neuen Produktkonzept Hanse-Global kann durch tagesgenaue Abrechnung ein kostensenkender, umfassender und passgenauer Versicherungsschutz für Unternehmen angeboten werden. Interessant ist zudem, dass der Schutz auch für ausländische Tochterfirmen abgeschlossen werden kann.
Durch das neuartige Abschlusstool mit Datenaustausch zwischen der HanseMerkur und dem versicherten Unternehmen, ist es im Gegensatz zum branchenüblichen Verfahren der Schätzkalkulation jetzt möglich, taggenaue Prämien nach de facto abgewickelten Reisen zu erheben“, erläutert Fritzen das in Deutschland einmalige Verfahren. Neben einer Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Selbstbehalt können optional ein Zusatzbaustein Zahnersatz sowie eine Notfall-, Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall-, Reise-Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Im „Premium“-Schutz sind zudem psychotherapeutische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und Auslandsimpfungen nach WHO-Empfehlungen eingeschlossen. Er eignet sich damit im Besonderen für langfristige Auslandsaufenthalte.
Globalisierung bedeutet eben auch, der Verantwortung seiner Mitarbeiter gegenüber gerecht zu werden. Und das nicht nur, weil § 17 des Sozialgesetzbuches V es vorschreibt. Unternehmertum bedeutet aber auch, kosteneffizient zu handeln, und hier hilft die HanseMerkur mit optimalen und kostengünstigen Lösungen. Weitere Informationen unter www.hmrv.de.
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG (HMR) ist bei einem Marktanteil von 20 Prozent drittgrößtes Unternehmen der touristischen Assekuranz. Sie gehört zur HanseMerkur Versicherungsgruppe, einem bundesweit tätigen leistungsfähigen und mittelgroßen Personenversicherer, der in 2007 einen Jahresumsatz von 837 Mio. Euro erwirtschaftete und über einen Kapitalanlagebestand von über 3 Mrd. Euro verfügte. Als Marktführer in der Bus- und Seetouristik sowie bei Türkei- Spezialveranstaltern konnte die HMR in 2007 eine Beitragseinnahme von 95,8 Mio. Euro im selbst abgeschlossenen Geschäft verzeichnen. Die Geschäftstätigkeit ist zu 70 Prozent auf den Mittelstand der Touristik und zu 30 Prozent auf den Business-Bereich konzentriert. Die HMR verfügt sowohl über standardisierte als auch über vertriebspartnerspezifische Versicherungsprodukte. Angeboten werden die Sparten Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht-, Kfz-Kasko-, Reise- Rücktrittskosten-, Reise-Kranken- und Notfall- sowie Kautionsversicherung. Die Stiftung Warentest (Finanztest 06/2008) verlieh der HMR bei einem Test von Auslandsreise- Krankenversicherungen ohne Selbstbehalt das Qualitätsurteil „Sehr gut“ (0,9).
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