Zugesagte Hilfe für Krankenhäuser heute beschlossen
Zugesagte Hilfe für Krankenhäuser heute beschlossen
Zusätzliche Finanzmittel von 3,5 Milliarden Euro
Anlässlich des heutigen Abschlusses des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes im Gesundheitsausschuss erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann–Mauz MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans Georg Faust MdB:
Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz stellt sicher, dass die deutschen Krankenhäuser im kommenden Jahr die zugesagten zusätzlichen Finanzmittel von 3,5 Milliarden Euro tatsächlich erhalten werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erfolgreich Bestrebungen abgewehrt, die erforderlichen Finanzmittel für die Krankenhäuser zu kürzen.
Wir haben durchsetzen können, dass den Krankenhäusern keine bereits lange zugesagten finanziellen Mittel verloren gehen.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wird sicher gestellt, dass rund 1,2 Milliarden Euro für die Refinanzierung der Tarifsteigerungen den Mitarbeitern in den Krankenhäusern zufließt. Die Festsetzung der Finanzierungquote für das Pflegestellenprogramm auf 90 Prozent bedeutet, dass deutlich mehr Pflegekräfte eingestellt werden können und stellt damit eine deutliche Hilfe für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern dar. Die Betreuung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen wird durch Bereitstellung von 100 Millionen Euro verbessert. Eine Entlastung der Krankenhäuser erfolgt durch die Streichung des GKV-Sanierungsbeitrags. Außerdem wird die Versorgung von Kindern in Spezialambulanzen an Krankenhäusern durch gesonderte Vergütungsregelungen sichergestellt. Des Weiteren beinhaltet das Gesetz Vorgaben für eine verbesserte Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie eine Schiedsregelung für Vertragspreise im Heilmittelbereich.
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