LWV korrigiert faktische Kürzung des Blindengeldes
LWV korrigiert faktische Kürzung des Blindengeldes
„Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) wird künftig die von den Krankenkassen gezahlte Pauschale für Blindenführhunde nicht mehr auf das Blindengeld anrechnen. Damit ist die faktische Kürzung des Blindengeldes um fast ein Drittel für die Halter von Blindenführhunden vom Tisch“, erklärt der behindertenpolitische Sprecher der hessischen GRÜNEN, Andreas Jürgens.
Die Halter von Blindenführhunden erhalten für die Futterkosten, notwendige Impfungen und regelmäßige Tierarztbesuche von den Krankenkassen eine monatliche Kostenpauschale. Seit einigen Monaten war der LWV dazu übergegangen, diese Kostenpauschale auf das Blindengeld anzurechnen, das jedem blinden Menschen in Hessen ohne Rücksicht auf Einkommen oder Vermögen zusteht. Jürgens hatte sich neben vielen anderen dafür eingesetzt, dass diese Praxis wieder korrigiert wird.
„Dies bedeutete für die Halter von Blindenhunden eine faktische Kürzung des Blindengeldes um fast ein Drittel. Dieser Teil stand für die Abdeckung blindheitsbedingter Mehraufwendungen nicht mehr zur Verfügung. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel war diese Praxis allerdings nicht rechtens und wird jetzt vom LWV wieder korrigiert. Ich bin froh, dass damit eine weitere Benachteiligung blinder Menschen verhindert werden konnte“, so der behindertenpolitische Sprecher.
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