ASG: Krankenkassenbeiträge für Arbeitslose erhöhen
Berlin
ASG: Krankenkassenbeiträge für Arbeitslose erhöhen
Vor dem aktuellen Hintergrund der beabsichtigten weiteren Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fordert der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) vorrangig die Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.
Ein großer Fehler der Vergangenheit war die wiederholte Absenkung der Beitragsbemessung für Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitslose. Hierdurch wurde und wird das Risiko eines Sozialversicherungszweiges, hier Arbeitslosigkeit, mit der Finanzbasis einer anderen Sozialversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung verknüpft. In der Folge destabilisiert eine hohe Arbeitslosigkeit die Finanzgrundlage der Krankenversicherung. Dieser systematische Fehler muss schrittweise korrigiert werden.
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen zum Arbeitslosengeld II fanden viele Menschen wieder direkten Zugang zu einer eigenen Krankenversicherung. Dies ist für die Menschen gegenüber dem Versorgungssystem der ehemaligen Krankenhilfe ein großer Gewinn. Allerdings sind die Beiträge, die für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden, zu niedrig: Monatsbeiträgen in Höhe von 118 Euro stehen durchschnittliche Leistungsausgaben von über 170 Euro gegenüber. Systemkonform wäre es, wenn die Beiträge sich direkt an den sonstigen Regelungen hinsichtlich der Mindestbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung orientieren. Hier liegt der Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder bei rund 170 Euro.
Eine solche Anhebung der Beiträge brächte nicht nur eine kurzfristige finanzielle Entlastung für die gesetzliche Krankenversicherung, sondern wäre ein großer Schritt in Richtung nachhaltiger Beitragspolitik. Ein Verschiebebahnhof würde geschlossen.
Die Anhebung des Krankenkassenbeitrags auf das Niveau der Mindestbeiträge kostet beim aktuellen Stand der Arbeitslosigkeit rund 2 Mrd. Euro, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen bzw. den Überschüssen der BA zu bestreiten sind.
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