Buerokratieabbau: Viel erreicht, noch viel zu tun

Berlin

Buerokratieabbau: Viel erreicht, noch viel zu tun

Anlaesslich der Verabschiedung des dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes erklaert der Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Reinhard Schultz:

Buerokratieabbau ist immer auch ein Konjunkturprogramm. Wir loesen unnoetige Bremsen im Wirtschaftskreislauf, die in einer konjunkturell schwierigen Lage das wirtschaftliche Wachstum hemmen.

Im Bereich der Handwerkszaehlung werden kuenftig ganz erheblich Kosten eingespart. Wir haben zahllose Verordnungen, die Erhebungs- und Anmeldungszwecken dienen, ersatzlos gestrichen. Wir haben Aufbewahrungsfristen beispielsweise fuer Makler und Bautraeger deutlich verkuerzt. Durch Anhebung der Koerperschaftsteuerfreibetraege haben wir Unternehmen ebenso entlastet wie durch die Pauschalierung der Erstattung des Mutterschaftsgeldes an die Krankenkassen. Es handelt sich um ein breites Feld von Massnahmen, mit denen Buerger und Wirtschaft entlastet werden.

Natuerlich bleibt noch eine Menge zu tun. Laut Buerokratieabbaubericht haben wir in Deutschland eine buerokratische Belastung in Hoehe von insgesamt 47,6 Milliarden Euro. Das ist eine erschreckend hohe Zahl. Davon entfallen 22,5 Milliarden Euro auf Vorschriften, die auf nationaler Ebene vom Gesetz- oder Verordnungsgeber erlassen wurden. 25,1 Milliarden Euro entfallen auf EU-Vorschriften. Diese Koalition hat bereits Buerokratielasten in einem Umfang von 6,4 Milliarden Euro abgebaut. Das ist angesichts der relativ kurzen Zeit eine gute Ausbeute. Wir sind zuversichtlich, dass wir bis Ende 2009 einen Abbau der Buerokratiebelastung in Hoehe von 12,5 Prozent und bis 2011 in Hoehe von 25 Prozent locker erreichen.

Doch es ist nicht so, dass die ideale Gesellschaft mit null Buerokratie auskommen wuerde. Wir koennen im Konjunkturprogramm bestimmte Schwellen im Vergaberecht anheben, um schneller Auftraege im Baubereich und in anderen Bereichen herauszugeben. Doch wir muessen im Auge behalten, dass durch die Abschaffung von Wettbewerb in bestimmten Bereichen nicht kleine und mittelstaendische Unternehmen bei den Vergaben benachteiligt werden.

Auch den Umweltschutz werden wir nicht dadurch erreichen, dass wir Unternehmen freistellen, von Zeit zu Zeit zu melden, ob sie etwas in den Rhein oder in die Spree eingeleitet haben. Das wird man schon mit ordentlichen Nachweisen kontrollieren muessen.

Ein Steuerrecht ohne jeden Ausnahmetatbestand wuerde vielleicht Buerokratiekosten sparen, waere aber dennoch zutiefst ungerecht, weil es besondere Lebenssituationen, die Bedingungen spezieller Branche und so weiter nicht mehr hinreichend beruecksichtigen wuerde. Die Abwaegung zwischen Vereinfachung und Steuergerechtigkeit ist eine Notwendigkeit. Einfache und zugleich gerechte Loesungen, die die FDP verspricht, gibt es hier nicht.

Das gilt auch fuer die Erbschaftsteuer. Wir halten es fuer einen gerechten Ansatz, dass der Staat hohe leistungslos erworbene Vermoegen besteuern darf, um mit dem Steueraufkommen beispielsweise in das Bildungssystem investieren zu koennen.

Fuer den Unternehmensuebergang haben wir dabei Ausnahmen geschaffen. Dafuer braucht man Nachweise, und das ist nun einmal buerokratisch. Wir haetten auf die Ausnahmen auch verzichten koennen. Das waere zwar voellig unbuerokratisch, wirtschaftspolitisch aber Unsinn gewesen.

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