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GRÜNE zur Entscheidung des Bundessozialgerichtes Kassel zur Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder: Rot-GRÜNE Koalitionsvereinbarung enthielt Verbesserungen
„Das Gericht bestätigt unsere Position, dass der Regelsatz zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums gerade für Kinder nicht ausreicht und deshalb ein kindgerechter Regelsatz bestimmt werden muss. Die Entscheidung der Bundesregierung, nur für Kinder bis zum Alter von 13 Jahren den Regelsatz zu erhöhen reicht nicht aus, er muss für alle Kinder erhöht werden“, erklärt Kordula Schulz-Asche, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion.
„Wir unterstützen den Beschluss des Senats, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Bund ist in der Pflicht, die Regelsätze anzupassen, denn es ist durch viele Untersuchungen erwiesen, dass vor allem für Kinder aus Familien, die Hartz IV Leistungen erhalten, die Benachteiligung gravierend und mit ein Grund für steigende Kinderarmut ist.“
„Der Handlungsdruck ist groß, deshalb hatten wir in unseren Koalitionsvereinbarungen für eine Rot-GRÜNE Landesregierung das Thema Kinderarmut aufgegriffen. Wir wollten auch den Härtefonds für die Mittagsversorgung in hessischen Schulen in Abstimmung mit der kommunalen Ebene erweitern und sicherstellen, dass jedes Kind in Schule oder Kindertagesstätte ein warmes Mittagessen erhält. Es muss ein Ende haben, dass in unserem reichen Land für Kinder aus Familien mit Hartz IV keine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Kultur möglich ist“, so Kordula Schulz-Asche.
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