HAUSTEIN: Festlegung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder muss nach notwendigem Bedarf ermittelt…
HAUSTEIN: Festlegung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder muss nach notwendigem Bedarf ermittelt werden
BERLIN. Zum Urteil des Bundessozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Regelsatzes für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern erklärt der Experte für Arbeit und soziale Sicherung der FDP-Bundestagsfraktion Heinz-Peter HAUSTEIN:
Ich begrüße die Feststellung des Bundessozialgerichts, wonach eine schlichte Ableitung des Regelsatzes für Kinder prozentual vom Regelsatz für Erwachsene keine Bedarfsermittlung darstellt. Die FDP hat seit Jahren immer wieder gefordert, dass eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs für Kinder notwendig ist.
Sollte ein bedarfsgerechter Regelsatz zu einer Anhebung der bisherigen Sätze führen, müssen auch die Kinder von Einkommensbeziehern besser gestellt werden. Das Lohnabstandsgebot zwingt bei höheren Leistungsbezügen dazu, dass Arbeitnehmerhaushalte mit geringen Einkünften, die für den Bedarf ihrer Kinder selbst ansparen müssen, nicht die Dummen sind. Deshalb fordert die FDP seit langem einen eigenen Grundfreibetrag für jedes Kind von 8.000 Euro, bzw. die Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro.
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