Softwarehäuser belegen zunehmend die Qualität ihrer Programme durch Testate

Wuppertal

Softwarehäuser belegen zunehmend die Qualität ihrer Programme durch Testate

Die UIMCert stellt fest: Immer mehr Softwarehäuser lassen sich die Qualität der von ihnen erstellten Programme durch Testate bestätigen. Vor allem auf dem Gebiet des Rechnungswesens sind Softwarehäuser zunehmend mehr daran interessiert, die Ordnungsmäßigkeit ihrer Systeme durch entsprechende Begutachtungen nach dem Prüfungsstandard IDW PS 880 bestätigen zu lassen. Hierzu legte die betreffende Norm eindeutige Anforderungen offen, die in einem Prüfverfahren abgeprüft und bei Gutbefund durch ein entsprechendes Testat bestätigt werden können. Der Vorgang der Prüfung läuft gemäß dem von der UIMCert praktizierten Schema wie folgt ab:

1. Auditierung der gelieferten Dokumentationen und Unterlagen
2. Vorbegutachtung dieser Dokumente und Dokumentationsprüfbericht
3. Durchführung einer Funktions-/Verfahrensprüfung und Auditierung des Produktes zur Verifikation der Feststellungen der Dokumentationsprüfungen
4. Zusammenfassender Bericht der Dokumentations- und Verfahrensprüfung
5. Durchsprache des gesamten Berichtes einschl. Audit-Befunde
6. Einbau eventueller aus der Durchsprache resultierender neuer/zusätzlicher Erkenntnisse
7. Vorlage des Berichtes einschl. Abfassung der Gesamtbeurteilung
8. Bei Gutbefund: Ausstellung des Gutachtens/des Testats

Die Testierung gemäß PS 880 sagt aus, dass die betreffende Software für Prozesse der Rechnungslegung den Anforderungen der Handels
– und Steuergesetzgebung genügt. Diese Ordnungsmäßigkeitsbestätigung gilt für das vom Hersteller standardmäßig ausgelieferte Programm. Im Prinzip besteht die Möglichkeit, dass wesentliche Ordnungsmäßigkeitsmerkmale im Prozess des Customizing neutralisiert werden und dass ein im Prinzip ordnungsgemäßes Programm durch individuelle Anpassungsprozesse diese Eigenschaft verliert. So lässt sich ein testiertes Programm faktisch im Hinblick auf seine Ordnungsmäßigkeit sowohl generell als auch als installiertes System auditieren. Allerdings liegt der Aufwand für eine zweite Testierung bei Vorliegen eines Testates bereits für das generelle Programm deutlich niedriger im Hinblick auf die durchzuführenden Prüfprozesse und die hierdurch entstehenden Kosten.

Informationen zu den Möglichkeiten einer Testierung von Systemen gem. PS 880 unter www.uimcert.de354561